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Beim Online-Shopping gibt es bestimmte Dinge zu beachten, sodass es zu keiner bösen Überraschung kommt.

Foto: AP/Puskar

Immer mehr Menschen erledigen ihre Einkäufe online. Um auch sichergehen zu können, dass es sich bei dem Produkt um die tatsächliche Ware mit versprochener Qualität handelt, hat der Gesetzgeber Online-Shoppern ein 14-tätiges Widerrufsrecht eingeräumt. Ohne Angabe von Gründen kann das Produkt zurückgeschickt werden – der Verkäufer muss dann auch eine Rückzahlung veranlassen. Es gibt beim Online-Einkauf allerdings auch weitere Risiken, wie Michael Knobloch von der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber der dpa betont.

Echter Händler

So muss man beim online shoppen auch darauf achten, dass es sich bei dem Verkäufer um einen echten Händler handelt. Im Netz gibt es etliche Fake Shops, die mittels professionellem Design Seriosität vorgaukeln. Erkennbar sind diese Online-Shops daran, dass man zumeist nur per Vorkasse zahlen kann, die Website schlecht übersetzt ist und es kein Impressum gibt. Außerdem ist laut Knobloch oft der Firmensitz außerhalb von Europa. Hier ist das Geld dann zumeist futsch und eine Ware erhält man auch nicht.

Woran man Fälschungen erkennt

Bei anderen Verkäufern erhält man wiederum die Ware, nicht jedoch das versprochene Original. Auch hier weist der Verkäufer zumeist keinen Firmensitz in Europa auf und bietet das Produkt zu einem Spottpreis an. Hier kann man von seinem Widerrufsrecht zumeist kein Gebrauch machen. Fälschungen erkennt man laut Peter Gretenkord vom Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie daran, dass das Label, der Beipackzettel, die Garantie oder das Echtheitszertifikat fehlt. Auch an der Verarbeitung ist dies sehr schnell zu erkennen.

Nicht sofort mit Anzeige drohen

Sollte man von einem seriösen Händler ein falsches Produkt erhalten haben, rät Rechtsanwalt Sacha Böttner gegenüber der dpa, dass man mit dem Verkäufer zuerst einmal in Kontakt treten soll. Sofort eine Anzeige in den Raum zu stellen ist laut Böttner nicht empfehlenswert. Vielmehr sollte erst nach einer misslungenen Einigung mit dem Händler eine Strafanzeige erstattet werden. Das österreichische Portal help.gv.at hat außerdem noch weiterführende Informationen zu Betrug beim Online-Shopping zusammengestellt. (red, 15.08.2018)