Der Asylantrag eines 18-jährigen Afghanen ist abgelehnt worden, weil er nicht homosexuell sein könne und deswegen auch nicht in seinem Heimatland verfolgt werden würde. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in einem negativen Bescheid, berichtet die Wiener Wochenzeitschrift "Falter" (Paywall).

Der zuständige Beamte im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Regionalstelle Wiener Neustadt stellte die Homosexualität des Mannes in seiner Begründung infrage: "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten."

Gerne allein unterwegs

Weitere Klischees sollen die Heterosexualität des jungen Mannes belegen. So habe er in dem SOS-Kinderdorf, in dem er nach seiner Flucht unterkam, mit Männern gestritten, er habe nur wenige Freunde und sei gern allein unterwegs – nach Meinung des Beamten alles Umstände, die darauf hindeuten, dass der Asylwerber nicht homosexuell sei.

Der Beamte widersprach auch der Angabe des Mannes, er habe auch nicht homosexuelle Männer geküsst: "Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen." Sein Asylantrag wurde deshalb in der ersten Instanz abgelehnt.

Der Afghane hat gegen den Bescheid Einspruch eingelegt.

Auszüge aus dem Asylbescheid.

Die Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper hat nun eine parlamentarische Anfrage in dieser Causa angekündigt: "Im Rechtsstaat muss in allen Instanzen und bei allen Begründungen und Entscheidungen fair, nachvollziehbar und vorurteilsfrei gehandelt werden. Besonders im Asylbereich, weil es hier um Entscheidungen über Leben und Tod gehen kann", erklärt sie in einer Aussendung. Der jetzt aufgekommene Fall reihe sich neben andere Fälle, in denen Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenrecht und Asyl diese Anforderungen nicht erfüllt hätten. (red, 15.8.2018)