Gut, dass er endlich weg ist. Aus den Augen, aus dem Sinn. Einen Islamisten und Hassprediger, der vielleicht Leibwächter von Osama bin Laden war, brauchen wir hier wirklich nicht.

Es gibt kaum jemanden, der in Deutschland nicht so über Sami A. denkt. Seit Jahren haben Behörden versucht, ihn loszuwerden, im Juli ist es ihnen dann "gelungen". Sami A. wurde nach Tunesien ausgeflogen, allerdings mit einem kleinen Schönheitsfehler: Die Abschiebung war rechtswidrig, der Mann muss nun auf Steuerzahlerkosten nach Deutschland zurückgeholt werden. Man kann sich ausmalen, was der Stammtisch dazu sagt.

Doch auch wenn es wehtut und es vielen Politikern, die ein Exempel statuieren wollten, nicht passt: Wer mit dem Zweck, der die Mittel heiligt, argumentiert, tritt die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit mit beiden Füßen.

In einem Rechtsstaat nämlich haben alle die gleichen Rechte – auch Personen, denen viele diese Rechte verwehren möchten: Mörder, Kinderschänder und eben Sami A. Wenn dieser Grundsatz erst einmal infrage gestellt wird, beginnt das Fundament des Rechtsstaats rasch zu bröckeln.

Heute ist es Sami A., dem man seine Rechte verwehren will. Morgen sind dann schon andere Missliebige dran, und übermorgen vielleicht man selbst. Daher muss ab jetzt auch in diesem Fall klar sein: In Deutschland wird kein kurzer Prozess gemacht, auch nicht mit Sami A. (Birgit Baumann, 16.8.2018)