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In der Schweiz kommt es auch bei der Einbürgerung auf Handschlagqualitäten an.

Foto: REUTERS / Denis Balibouse

Genf – Die Schweiz hat einem muslimischen Ehepaar die Einbürgerung verweigert, weil es den Handschlag mit Menschen des anderen Geschlechts aus religiösen Gründen prinzipiell ablehnt. Die Antragsteller hätten damit mangelnden Respekt für die Gleichberechtigung der Geschlechter demonstriert, sagte der Bürgermeister von Lausanne, Gregoire Junod, am Freitag der Nachrichtenagentur AFP.

Die Einbürgerungskommission sei nach einem Gespräch mit dem Ehepaar zu dem Schluss gekommen, dass es nicht ausreichend integrierbar sei. Die Eheleute hätten ausgesagt, dass sie "nicht die Hand von Angehörigen des anderen Geschlechts schütteln" wollten, sagte Junod. Bei der Befragung durch die dreiköpfige Kommission hätten sie zudem "große Probleme damit gehabt, Fragen zu beantworten, die von einem Mitglied des anderen Geschlechts gestellt wurden".

Gleichberechtigung wichtiger als religiöse Intoleranz

Zwar gelte in der Schweiz die Religionsfreiheit, sagte Junod. Die Ausübung des Glaubens dürfe aber nicht "außerhalb des Rechts" erfolgen.

Lausannes Vizebürgermeister Pierre-Antoine Hildbrand, der der Kommission angehörte, zeigte sich "sehr zufrieden" mit der Ablehnung des Einbürgerungsantrags. "Die Verfassung und die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben einen höheren Wert als religiöse Intoleranz."

Aus welchem Land das Ehepaar stammt, wurde nicht mitgeteilt. Der Mann und die Frau haben nun 30 Tage Zeit, Berufung gegen die Entscheidung der Stadt Lausanne einzulegen.

Einige streng gläubige Muslime argumentieren, dass Berührungen zwischen Männern und Frauen außerhalb der Ehe und enger Familienbeziehungen verboten sind. (APA, 17.8.2018)