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Flüchtlinge können Transitzentren an der ungarisch-serbischen Grenze nur in Richtung Serbien verlassen. Wird ihr Asylantrag in erster Instanz abgelehnt, droht dem Helsinki-Komitee zufolge Nahrungsentzug.

Foto: AP Photo/Darko Vojinovic

Budapest – Ungarn hat nach Angaben einer Bürgerrechtsorganisation bestimmten Asylwerbern zwei Wochen lang die Nahrung verweigert. "Die Betroffenen werden wieder normal versorgt", sagte Andras Lederer vom Ungarischen Helsinki-Komitee am Donnerstag

Betroffen war eine junge Frau aus Afghanistan. Sie habe gegen die Ablehnung ihres Asylantrags in erster Instanz Berufung eingereicht.

Vergangene Woche wurde erstmals darüber berichtet, dass Asylsuchende in ungarischen "Transitzonen" offenbar durch Nahrungsentzug dazu gedrängt werden sollen, auf ihren Asylantrag zu verzichten. Die Maßnahme treffe jene Flüchtlinge, deren Asylantrag in erster Instanz abgelehnt wurde und die dagegen Berufung einlegen, hieß es vonseiten des Helsinki-Komitees.

Das Immigrationsamt begründet diese Praxis damit, dass der Staat nur dazu verpflichtet sei, anerkannte Flüchtlinge in deren Sammelunterkünften mit Essen zu versorgen, nicht aber jene in den Transitzonen, deren Status ungeklärt ist.

Dutzende Betroffene vermutet

Offizielle Zahlen gibt es nicht, Lederer rechnet aber für die nächste Zeit mit bis zu 140 Fällen in den zwei Transitzonen, in denen der Abschluss der Berufung abgewartet werden soll. Die Zonen liegen unmittelbar an der ungarisch-serbischen Grenze und können von den Asylwerbern nur Richtung Serbien verlassen werden. Sich in Ungarn selbst mit Essen zu versorgen, ist ihnen nicht möglich. Menschenrechtsorganisationen haben keinen Zugang zu diesen Transitzonen.

Nach entsprechenden Initiativen in der vergangenen Woche klagte das Helsinki-Komitee auch im Fall der Afghanin den ungarischen Staat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen des Nahrungsentzugs. Die Bürgerrechtler hatten in sieben ähnlichen Fällen erwirkt, dass der EGMR Ungarn dazu zwingt, die Flüchtlinge mit Essen zu versorgen. Nach Angaben des Helsinki-Komitees bleiben nur Kinder und stillende Mütter von dem Nahrungsentzug verschont.

Seit dem 1. Juli gilt ein verschärftes Asylrecht, wonach Asylanträge von Flüchtlingen, die aus sicheren Drittstaaten kommen, automatisch abgelehnt werden. Sämtliche Nachbarländer werden als solche eingestuft. (APA, red, 22.8.2018)