Graz/Wien – Nach der Aufregung um einen negativen Asylbescheid für einen homosexuellen Afghanen, weil dieser nach Ansicht der Behörde nicht gängigen Klischees entsprach, ist nun ein ähnlicher Fall in Graz bekannt geworden. Diesmal allerdings trat ein 27-jähriger irakischer Asylwerber nach Ansicht der Gutachter "zu mädchenhaft" auf, weshalb man dem Mann die Angaben über seine sexuelle Orientierung nicht glaubte.

Seine angegebene sexuelle Orientierung wirke auf die Behörde "lediglich gespielt", heißt es in einem Bescheid. Laut mehreren Medienberichten vom Donnerstag wurde der Asylantrag des Mannes deshalb in erster Instanz abgelehnt. Wie es in Berichten der Zeitung "Heute" heißt, habe die Behörde die Angaben auch nicht glaubhaft gefunden, als der 27-Jährige, der seit acht Monaten im Verein "Rosalila PantherInnen" tätigt ist, einschlägige Lokale aus der Grazer und Wiener Schwulenszene aufzählen konnte.

Vater informiert

Als negativ wurde dem Asylsuchenden auch ausgelegt, dass der von der Behörde kontaktierte Vater die sexuelle Orientierung seines Sohnes auf Nachfrage nicht bestätigen konnte. Homosexuellen droht im Irak schwere Diskriminierung, vielfach sind sie auch mit dem Tod bedroht.

Dass sich der 27-Jährige, der auch Dating-Apps für Homosexuelle aus dem arabischen Raum kannte, deshalb seiner Familien nicht offenbart habe, hatten die Gutachter nicht glauben wollen.

Nach Angaben von "Heute" ist der Asylwerber aufgefordert worden, Aussagen von Männern vorzulegen, mit denen er geschlafen habe.

"Zu wenig schwul"

Erst vergangene Woche war ein ähnlicher Fall in Niederösterreich publik geworden. Der Asylantrag eines homosexuellen Afghanen wurde dort abgelehnt, weil dieser laut Behörde sozusagen zu wenig schwul wirkte. "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten", schrieb ein Asylbeamter der Regionalstelle Wiener Neustadt: "Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten." Die Begründung hatte für internationales mediales Echo gesorgt.

Die klischeehafte Begründung sorgt nun auch im Fall des 27-jährigen Irakers für Diskussionen, berichten mehrere Tageszeitungen. Homosexuelle Interessengemeinschaften kritisieren die Vorgangsweise der Behörden und sprechen von Diskriminierung. Im Innenministerium weist man die Kritik zurück. Jeder Fall werde auf Plausibilität überprüft, man könne aber nicht jeder Formulierung in oft 50 bis 70 Seiten langen Asylbescheiden nachgehen. (red, APA, 23.8.2018)