Wien – Ein gelernter Landschaftsgärtner ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht wegen Vergewaltigung und Missbrauchs einer wehrlosen Person zu einer dreieinhalbjährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 30-Jährige hatte eine um zehn Jahre jüngere Frau, die er in einem Lokal kennengelernt hatte, mit nach Hause genommen und ihr dort einen Tee verabreicht, der sie außer Gefecht setzte.

Ihren Zustand nützte der Angeklagte im Dezember 2016 aus, um sie mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs zu nötigen. Im Februar 2017 verging er sich ein weiteres Mal an der damals 19-Jährigen, während diese tief schlief.

Zusätzlich wurde der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer zufolge ist zu befürchten, dass er neuerlich Frauen mit bewusstseinsverändernden Substanzen betäuben und sie missbrauchen könnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 23.8.2018)