Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: AP/ Gregorio Borgia

Sydney – Das zuständige Gericht in Australien hat über den Prozess gegen den australischen Kurienkardinal der römisch-katholischen Kirche, George Pell, eine Form der Nachrichtensperre verhängt. Damit soll eine äußere Beeinflussung Gerichts, der County Court of Victoria, bzw. der Jury durch die Medienberichterstattung vermieden werden. Dem 77-Jährige wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Die gerichtliche Anordnung ("Suppression Order") richtet sich an sämtliche Medienhäuser und Agenturen, die Nachrichten verbreiten, welche auch in Australien abrufbar bzw. erhältlich sind. Medienexperten sehen laut Kathpress die gesetzliche Unterbindung der Medienberichterstattung über Strafrechtsprozesse kritisch. Einer Untersuchung von Jason Bosland vom Zentrum für Medien und Kommunikationsrecht an der Uni Melbourne zufolge wird die Unterbindung der Berichterstattung von dortigen Gerichten exzessiv gehandhabt.

Vorfälle in den 70er und 90er-Jahren

Der Fall Pell hat für besonderes Aufsehen gesorgt: Pell ist zwar von seinem Amt als Finanzchef des Vatikans freigestellt, jedoch hält er weiter den bedeutenden Titel eines Kardinals. Er ist damit der bisher höchstrangige Kirchenvertreter, der sich wegen Missbrauchsvorwürfen vor einem weltlichen Gericht verantworten muss. Der Prozess gegen ihn hat Mitte August begonnen.

Offiziell unbekannt sind unterdessen die Anklagepunkte. Es ist aber in Australien laut Kathpress ein offenes Geheimnis, dass es um zwei Fälle geht: In den 70er-Jahren soll Pell als Priester in Ballarat mehrere männliche Teenager in einem Schwimmbad sexuell belästigt haben. Im zweiten Fall geht es um den Vorwurf, Pell habe in den 90er-Jahren als Erzbischof in der Sakristei der Kathedrale von Melbourne Chorknaben zu Oralsex gezwungen. Pell weist die Vorwürfe energisch zurück und erklärte sich im April für nicht schuldig.

Die beiden Vorwürfe werden getrennt verhandelt. Dem Vernehmen nach soll es in dem nun beginnenden Verfahren zunächst um den Kathedralen-Fall gehen. (APA, 23.8.2018)