Eine Frau zahlte einer Datingplattform rund 14.000 Euro, um einen Partner zu finden.

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Eine geschiedene Frau aus Großbritannien hat die Klage gegen ein Datingportal gewonnen, weil dieses sie in die Irre führte. Das berichtet der "Guardian". So war die 47-jährige Tereza B. eigentlich auf Suche nach einem neuen Ehemann, der, so ihre Anforderungen, einen "wohlhabenden Lebensstil" pflegt, ein "kultivierter Gentleman" ist, gerne international reist, am besten in der Finanzindustrie arbeitet – und noch ein Kind mit ihr will. Sie selbst hat bereits drei Kinder, möchte aber ein viertes. Um jemanden zu finden, der diese laut dem Richter "nicht gerade bescheidenen Ansprüche" erfüllt, verließ sie sich auf die britische Plattform "Seventy Thirty".

"Luxuriöses Matchmaking"

Diese bezeichnet sich laut eigenen Angaben als Elite-Datingportal und wirbt mit "exklusivem, luxuriösen Matchmaking". B. zahlte dem Unternehmen insgesamt 12.600 britische Pfund (rund 14.000 Euro), um eine Mitgliedschaft abzuschließen.

Der damalige Geschäftsführer des Unternehmens hatte ihr versichert, dass es eine große Auswahl an reichen Männern gebe, die das Datingportal aktiv nutzen. Wie sich herausstellte, war das aber irreführend, da insgesamt nur rund 100 Männer überhaupt Seventy Thirty verwendeten.

500 Pfund Entschädigung

Wie der Richter resümiert, könne diese Zahl in keiner Hinsicht als ausreichend gesehen werden, selbst dann nicht, wenn man bedenkt, wie stark die Auswahl weiter durch die Anforderungen der Frau sinkt. Hätte B. gewusst, wie wenige Personen das Portal nutzen, hätte sie vermutlich nicht für eine Mitgliedschaft gezahlt, so das Fazit des Richters. Aus diesem Grund bekam sie das bezahlte Geld und 500 Pfund Entschädigung zurück, also insgesamt 13.100 Pfund.

B. wegen Verleumdung geklagt

B. selbst musste jedoch aufgrund von Verleumdung dem Unternehmen eine Entschädigung von 5.000 Dollar zahlen. Sie hatte auf Google eine negative Bewertung geschrieben, in der sie das Unternehmen als "betrügerisch" und "fundamental unehrlich" bezeichnet hatte.

Dem Richter zufolge stimme das nicht, eher habe die Plattform zu diesem Zeitpunkt einfach keine so große Anzahl an Männern angeboten, da nicht viele männliche Nutzer registriert waren. Das Unternehmen selbst findet, dass B. unrealistische Erwartungen gehabt habe, da es sich um ein Nischenangebot handle und die Auswahl somit nicht so groß sein könne wie bei Mainstream-Portalen. (red, 27.8.2018)