München – Gesichtsverschleierung vor Gericht soll in Deutschland grundsätzlich verboten werden. Zum Wochenbeginn werden Bayern und Nordrhein-Westfalen dazu dem Bundesrat einen gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf zuleiten.

Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar und müssten deshalb im Gericht tabu sein, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Ohne Mimik und Gestik sei eine Aussage kaum etwas wert. "Wenn einem Zeugen der Schweiß auf der Stirn steht oder die Gesichtszüge entgleiten, müssen Richter das bei der Bewertung einer Aussage berücksichtigen können."

Beschluss der Justizministerkonferenz

Mit ihrem Antrag, der der dpa vorliegt, setzen beide Länder einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni um. Bisher gibt es in Deutschland kein grundsätzliches Verbot, während einer Verhandlung das Gesicht zu verhüllen, sondern lediglich richterliche Anordnungen im Einzelfall.

Mit einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes soll jetzt Klarheit geschaffen werden. Das Verhüllungsverbot, das auch Masken, Sturmhauben oder Motorradhelme umfasst, soll demnach für die Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte gelten. Ausnahmen sind unter anderem für besonders gefährdete Prozessbeteiligte oder Opfer von Säure-Attacken vorgesehen.

Transparente Gerichtsverfahren

Auch Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) betonte: "Auf ein transparentes Gerichtsverfahren kann unsere Gesellschaft nicht verzichten." Es sei wesentlich für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. "Jetzt liegt der Ball beim Bundesgesetzgeber." Der Entwurf soll in der ersten Bundesratssitzung nach der Sommerpause am 21. September beraten werden.

Eine Umfrage unter den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften habe gezeigt, dass die Unsicherheit in der Praxis groß sei, da ein spezielles Gesetz fehle, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Gleichzeitig seien steigende Fallzahlen zu erwarten, "angesichts der beachtlichen Zahl von Zuwanderern aus Kulturkreisen, in denen eine solche Verschleierung nicht unüblich ist".

Kein Gesichtsverhüllungsverbot für öffentlichen Raum

Seit Juni 2017 verbietet bereits ein Bundesgesetz Gesichtsverhüllungen in der Beamtenschaft und beim Militär. Gleiches gilt unter anderem für Personalausweise. Auch Führer eines Kraftfahrzeugs dürfen ihr Gesicht seit Oktober 2017 nicht mehr verhüllen.

Darüber hinaus gibt es verschiedene länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen oder Kindertagesstätten-Personal. Anders als in vielen anderen Staaten der Europäischen Union – Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Österreich, Dänemark, Bulgarien und Lettland – gebe es in Deutschland aber kein Gesichtsverhüllungsverbot im gesamten öffentlichen Raum, stellt der Gesetzentwurf fest.

Gegen das nun geplante Verhüllungsverbot vor Gericht haben Bayern und NRW weder europa- noch verfassungsrechtliche Bedenken. Die Religionsfreiheit einer üblicherweise verschleierten Frau werde "nicht unverhältnismäßig eingeschränkt", heißt es in der Vorlage. Schließlich gelte das Verbot nur für einen kurzen Zeitraum während der Verhandlung "vor einer beschränkten Saalöffentlichkeit". Zudem könnten die betroffenen Frauen noch ihr Haar mit einem Kopftuch bedecken. (APA/dpa, 26.8.2018)