Salzburg – Österreich wird die von der EU verhängte Millionenstrafe wegen falscher Schuldenangaben des Landes Salzburg bezahlen und nicht vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bund zugesagt, ein Viertel der Strafe von 26,8 Millionen Euro zu übernehmen, also rund 6,7 Millionen Euro. 20,1 Millionen wird das Land Salzburg begleichen.

Die Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof seien eingehend und intensiv geprüft worden, heißt es vom Land Salzburg. "Aufgrund der nicht einschätzbaren Erfolgsaussichten und der hohen Risiken wird das Land Salzburg nicht dagegen berufen." Der Bund hatte sich bereits zuvor gegen eine Klage ausgesprochen.

"Es wäre unverantwortlich, das Risiko einzugehen, dass Salzburg letztlich die ganze oder im schlimmsten Fall sogar eine höhere Strafe selber zu bezahlen hätte oder jahrelange teure Rechtsverfahren mit ungewissem Ausgang durchfechten müsste", begründet Finanzreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP) die Entscheidung. Gleichzeitig betont er, dass dem Land die Strafe politisch widerstrebe und man sich ungerecht behandelt fühle.

Das Prozedere der Zahlungsmodalitäten mit dem Bund sei noch nicht geklärt, heißt es aus Stöckls Büro. "Am Wahrscheinlichsten ist es, dass die 20 Millionen von den Ertragsanteilen des Bundes abgezogen werden."

Erhöhung auf 774 Millionen Euro möglich

Für die Prüfung einer Klage sei eine renommierte und mit Nichtigkeitsklagen erfahrene Rechtsanwaltskanzlei in Brüssel beauftragt worden. "Die rechtliche Beurteilung hat ergeben, dass möglichen Anknüpfungspunkten einer Klage hohe Risiken gegenüberstehen und die Erfolgsaussichten in Wahrheit überhaupt nicht einschätzbar sind", erläutert Stöckl.

Das Land wurde auch auf das Risiko einer Erhöhung der Geldstrafe hingewiesen, die im Extremfall bis zu 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmachen könnte. "Das wären bei prognostizierten 387 Milliarden Euro an nominellem BIP für 2018 rund 774 Millionen Euro – also fast das 29-Fache der jetzt verhängten Geldstrafe", sagt der Finanzreferent. Erst im Dezember 2017 ist Spanien in einem ähnlich gelagerten Fall vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Nichtigkeitsklage gescheitert.

Hintergrund der Strafe

Hintergrund der Strafe sind die Budgetdaten von 2008 bis 2012, die an das EU-Statistikamt Eurostat gemeldet wurden. Die Angaben über die Schuldenstände seien für die Jahre 2012 und 2013 von den Salzburgern falsch dargestellt worden. Die EU-Kommission hat im Mai 2016 eine formelle Untersuchung wegen des Finanzskandals eingeleitet. Im Februar 2017 hat die Kommission dann eine Geldbuße in der Höhe von 29,8 Millionen Euro für die Republik Österreich vorgeschlagen, die im Mai nach intensiven Verhandlungen um zehn Prozent auf 26,8 Millionen reduziert wurde. (Stefanie Ruep, 27.8.2018)