Das Bundeskartellamt will noch im laufenden Jahr erste Schritte gegen Facebook einleiten. Dies kündigte Behördenchef Andreas Mundt am Montag gegenüber Journalisten an, ohne Details zu nennen. "Wir sind dabei, uns mit den Antworten von Facebook intensiv zu beschäftigen. Das Kartellamt hat vor gut zweieinhalb Jahren ein Verwaltungsverfahren gegen das weltgrößten Internetnetzwerk eingeleitet.

Marktmacht missbraucht?

Die Bonner Behörde prüft unter anderem, ob der US-Konzern seine Marktmacht missbraucht. Dabei geht es in erster Linie um das Sammeln von Nutzerdaten aus Drittquellen wie beispielsweise auch den eigenen Töchtern Whatsapp und Instagram. Am Ende des Verfahrens wird kein Bußgeld stehen – vielmehr könnten die Wettbewerbshüter Facebook zwingen, bestimmte Praktiken abzustellen. Facebook bestreitet, in Deutschland ein Monopol errichtet zu haben und kooperiert nach eigenen Aussagen mit der Behörde. "Unser Hauptaugenmerk gilt dem Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft", sagte Mundt.

Märkte offen halten

Die Behörde ziele darauf ab, Märkte offen zu halten und die Interessen der Verbraucher zu schützen. Auch Amazon ist ins Visier der Wettbewerbshüter geraten. Sie wollen nun untersuchen, ob der weltgrößte Onlinehändler auf seiner Plattform den Wettbewerb anderer Händler behindert. Es gehe um die Frage, welche Beziehungen zwischen der Plattform, die selbst ein mächtiger Händler sei, und den Händlern, die diese Plattform nutzten, herrschten, sagte Mundt. Die Untersuchung werde sich allerdings nicht um Amazon allein drehen. Zudem beleuchtet das Bundeskartellamt den Umgang von Herstellern von Smart-TVs mit den Nutzerdaten sowie den Markt für Online-Werbung.

Rekord-Kartellstrafe

Auch die Europäische Kommission, die mit der Bonner Behörde zusammenarbeitet, schaut der Digitalwirtschaft auf die Finger. Sie hatte jüngst Google zu einer Rekord-Kartellstrafe von 4,3 Milliarden Euro verdonnert. Die Wettbewerbsbehörden in Europa seien gemeinsam dabei, Pflöcke einzuschlagen, die der digitalen Wirtschaft als Leitplanken dienen sollten, sagte Mundt. (Reuters, 27.08.2018)