Erl – In der Causa Erl ist der von der Geschäftsführung der Festspiele angekündigte Antrag an die Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt nun gestellt worden. Dadurch soll geprüft werden, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes durch Gustav Kuhn, der seine Funktion als künstlerischer Leiter bis zur vollständigen Klärung der Vorwürfe ruhend gestellt hat, vorliegt.

Dies sagte die als Ombudsfrau eingesetzte ehemalige Tiroler Grünen-Landesrätin Christine Baur auf APA-Anfrage am Montag. Zudem soll untersucht werden, ob der Arbeitgeber, also die Festspiele, alle notwendigen "Abhilfemaßnahmen" gesetzt hat, so Baur. Vor der Gleichbehandlungskommission gilt die Beweislastumkehr: Nicht die Betroffenen müssen die Kuhn vorgeworfenen sexuellen Übergriffe beweisen, sondern der "Maestro" muss glaubhaft machen, dass an den Vorwürfen gegen ihn nichts dran ist.

Offener Brief

Fünf Künstlerinnen hatten sich Ende Juli in einem Offenen Brief namentlich an die Öffentlichkeit gewandt und von "anhaltendem Machtmissbrauch und sexuellen Übergriffen" durch Kuhn gesprochen. Zuvor waren anonyme Anschuldigungen kursiert.

Wie die zuständige Abteilung im Bundeskanzleramt auf Anfrage mitteilte, überprüft nun der jeweilige Senat der Kommission die Vorwürfe, indem er eine Stellungnahme des Antragsgegners einholt und die Beteiligten mündlich befragt. Nach Abschluss der Befragungen erfolgt senatsintern die Beschlussfassung, ob eine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz vorliegt oder nicht. Die Rechtsansicht des Senates werde schriftlich in einem "rechtsunverbindlichen Einzelfallprüfungsergebnis" dargelegt. Zur Dauer des Verfahrens könne man keine Angaben machen, hieß es.

Festspielpräsident Hans Peter Haselsteiner hatte erklärte, dass eine mögliche Rückkehr Kuhns als künstlerischer Leiter auch vom Ergebnis der Untersuchung der Gleichbehandlungskommission abhängt. Indes dauern auch die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen gegen den Dirigenten weiter an, wie ein Sprecher der Anklagebehörde erklärte. (APA, 27.8.2018)