Ried im Innkreis – Ein oberösterreichisches Medium, das sowohl gedruckt als auch online erscheint, ist im Landesgericht Ried im Innkreis am Mittwoch zur Zahlung von 2.500 Euro an einen Journalisten einer österreichischen Tageszeitung verurteilt worden. Das Medium hatte ihm in einem Artikel verbotene Amtsanmaßung vorgeworfen und dabei ihn eindeutig identifizierbar berichtet.

Das Medienverfahren steht im Zusammenhang mit Meldungen über einen Mordfall vergangenen Februar im Innviertel. Der mutmaßliche Täter soll seine Mutter getötet haben. Daraufhin hat der nunmehr angeklagte Journalist den in Deutschland lebenden Bruder des Beschuldigten mehrmals angerufen und unter anderem nach Informationen gefragt, wie er das Opfer aufgefunden habe. Zudem wollte er Fotos von dem Brüderpaar haben. Der 31-Jährige gab im guten Glauben bereitwillig Auskunft und schickte auch Fotos. Denn der Anrufer habe sich am Telefon als "leitender Ermittler" vorgestellt. Als er jedoch tags darauf einen Artikel samt seiner Fotos in der Zeitung entdeckte, in dem er als Interviewpartner zitiert wurde, erstattete er Anzeige. Der Journalist bestreitet die Vorwürfe. Ein im Bezirksgericht Linz deswegen eröffnetes Strafverfahren wegen Amtsanmaßung ist noch ohne Urteil.

Jedoch hat ihm bereits ein oberösterreichisches Medium in seiner Berichterstattung diese Amtsanmaßung vorgeworfen. Es nannte seine Initialen und auch die Zeitung, für die er arbeitet. Damit sei er eindeutig identifizierbar einer Straftat bezichtigt worden, befand das Landesgericht in der Verhandlung am Mittwoch in Ried. Das belangte Medium wurde wegen eines Vergehens gegen das Mediengesetz zur Zahlung von 2.500 Euro an den Redakteur und der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Rechtsvertretungen der beiden gegnerischen Seiten gaben zu dem Urteil keine Erklärung ab, es ist somit vorerst nicht rechtskräftig. (APA, 29.8.2018)