Brüssel – Die EU-Kommission hat am Donnerstag weitere Hilfsmaßnahmen gegen die Dürreschäden vorgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreichend Futtermittel für Nutztiere zur Verfügung stehen, erklärte die EU-Kommission in Brüssel. Dies sei eines der größten Probleme, mit dem die Landwirte aufgrund der anhaltenden Dürre zu kämpfen haben.

Neue Ausnahmeregelungen betreffen insbesondere bestimmte ökologische Vorschriften. Winterkulturen, die normalerweise im Herbst ausgesät werden, sollen auch als Zwischenfrüchte zu nutzen sein, was nach den geltenden Vorschriften nicht gestattet ist. Die Kommission sieht weiters die Möglichkeit zur Aussaat von Zwischenfrüchten als Reinkulturen vor, sofern sie für die Beweidung oder Futtererzeugung vorgesehen sind.

Landwirte können überdies die 8-Wochen-Frist für Zwischenfrüchte verkürzen. Eine Ausnahmegenehmigung zum Mähen und zur Beweidung brachliegender Flächen wird auf Frankreich ausgeweitet.

Der angekündigte Vorschlag für höhere Vorauszahlungen wurde am Donnerstag offiziell vorgelegt. Landwirte sollen zur Verbesserung ihrer Liquidität bis zu 70 Prozent der ihnen zustehenden Direktzahlungen und 85 Prozent der Zahlungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums bereits Mitte Oktober 2018 erhalten können, anstatt bis Dezember warten zu müssen. (APA, 3.8.2018)