Budapest – Die Europäische Kommission prüft, ob eine neue ungarische Strafsteuer für bestimmte Zivilorganisationen gegen geltendes Recht der Europäischen Union verstößt. "Die Kommission hat Kenntnis davon, welche gesetzliche Regelung das ungarische Parlament im Sommer gebilligt hat", sagte Kommissionssprecher Christian Wigand am Donnerstag auf Anfrage dem ungarischen Nachrichtenportal "hvg.hu".

Ein Gesetz dürfe nicht bewirken, dass Zivilorganisationen "durch Einschränkungen bei der Beschaffung und Nutzung von Finanzmitteln in ihrer rechtmäßigen Tätigkeit behindert werden", fügte Wigand hinzu.

Auch CEU reagiert auf Gesetz

Seit dem 25. August hebt die ungarische Finanzverwaltung eine Steuer von Nichtregierungsorganisationen (NGO) ein, die Flüchtlingen helfen. Sie beträgt 25 Prozent des Gegenwerts der aus dem Ausland erhaltenen Geld- und Sachspenden. Das Gesetz listet auch die Vernetzung von Organisationen, die Abhaltung von Schulungen und Kursen und die Herstellung von "Propagandamaterialien" als Tätigkeiten auf, die unter das Strafsteuergesetz fallen.

Das Gesetz spricht durchgängig von Tätigkeiten zur "Förderung der Migration". Die in Ungarn aktiven NGOs helfen aber nur bereits anerkannten Flüchtlingen oder geben Asylwerbern Rechtsbeistand. Die in Budapest ansässige, US-geführte Central European University (CEU) sagte ihre eigens für anerkannte Flüchtlinge und Schutzbedürftige eingerichteten Master-Vorbereitungskurse vorläufig ab, um die steuerrechtlichen Konsequenzen des neuen Gesetzes zu prüfen. (APA, 30.8.2018)