Ein 40-jähriger Mühlviertler hat sich am Freitag vor dem Landesgericht Ried wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede verantworten müssen, weil er auf der Facebook-Seite eines rechten Mediums den Bürgermeister von Tulln als "Verbrecher" bezeichnet haben soll. Nach anfänglichem Leugnen und Spekulieren, jemand könnte seine Identität gestohlen haben, stimmte er schließlich einer Diversion zu.

Der Kommentar stand in Zusammenhang mit einem Artikel über einen Prozess gegen zwei Asylwerber, denen die Vergewaltigung einer 15-Jährigen vorgeworfen worden war, die aber freigesprochen wurden. Das Posting lautete: "Auch der Bürgermeister ist ein Verbrecher und alle Maulkorbträger."

Der Angeklagte leugnete zuerst, das geschrieben zu haben. Er habe seinen Facebook-Account durchforstet und keine Hinweise gefunden, dass er das gewesen sei, meinte er vor Gericht. Als der Staatsanwalt das nicht glaubte, sagte der Beschuldigte, es könnte sich ja auch um einen Identitätsdiebstahl gehandelt haben – soll heißen, dass jemand anderer mit seinem Namen gepostet habe.

Erst als die Richterin den 40-Jährigen darauf hinwies, dass sie in diesem Fall ein Gutachten in Auftrag geben müsse, was seine Prozesskosten im Fall eines Schuldspruchs erhöhen könnte, lenkte der Mann ein und stimmte einer Diversion zu. Er muss 400 Euro Geldbuße und 150 Euro Pauschalkostenbeitrag – also in Summe 550 Euro – binnen zwei Wochen bezahlen. Tut er das, ist die Sache für ihn vom Tisch. (APA, 31.8.2018)