Landau – Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf eine 15-Jährige in einem Drogeriemarkt in Kandel in Deutschland hat das Landgericht Landau ihren Ex-Freund zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter verurteilten den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden jungen Mann wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht, teilte das Gericht am Montag mit.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten zuvor eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags. Die Tat kurz nach Weihnachten 2017 mitten in einem Supermarkt der kleinen Stadt in der Pfalz hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte außerdem die Diskussion über die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen neu an. Rechtspopulistische Gruppen hatten den Fall zum Anlass genommen, um in Kandel immer wieder gegen die Asylpolitik der deutschen Regierung zu protestieren.

Debatte über Alter des Täters

Der Angeklagte war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aufgenommen und betreut worden. Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er tatsächlich so jung ist. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre. Verurteilt wurde er nun nach Jugendstrafrecht, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Das Landgericht Landau entschied sich dafür, im Zweifel für den Angeklagten den gesamten Prozess nach Jugendstrafrecht zu führen. Die Öffentlichkeit war daher von der Urteilsverkündung wie auch von den Verhandlungstagen zuvor ausgeschlossen.

Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen. Sie ging davon aus, dass der Täter seine Ex-Freundin bestrafen wollte, weil sie sich wenige Wochen zuvor von ihm getrennt hatte. Zwölf Tage vor der Tat hatte das Mädchen zudem Anzeige gegen ihn erstattet, es ging um Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei Tage später folgte eine Anzeige ihres Vaters gegen den jungen Flüchtling. (APA, dpa, 3.9.2018)