Bonn/Köln – Wegen illegaler Gebietsabsprachen zwischen dem "Kölner Stadt-Anzeiger" und dem Bonner "General-Anzeiger" hat das deutsche Kartellamt eine Geldstrafe von 16 Mio. Euro gegen die DuMont Mediengruppe verhängt. DuMont und die Gruppe Bonner General-Anzeiger hätten im Jahr 2000 Verbreitungsgebiete im Raum Bonn weitgehend untereinander aufgeteilt, um Konkurrenz zu vermeiden, teilte die Behörde mit.

Dabei seien dem Kartellamt entscheidende Informationen bewusst verschwiegen worden. Und zur Verschleierung der Taten seien die verbotenen Vereinbarungen bei einem Notar in der Schweiz abgeschlossen worden, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Noch nicht rechtskräftig

Die Geldstrafen, die neben der DuMont Mediengruppe auch eine verantwortliche Person und einen Rechtsanwalt betreffen, sind noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen hätten die Vorwürfe aber eingeräumt, das Verfahren sei einvernehmlich beendet worden, teilte das Kartellamt mit. Die Gruppe Bonner General-Anzeiger habe die Behörden im Dezember 2017 selbst über den Fall informiert und bleibe als Kronzeuge straffrei.

Der Vorstand der DuMont Mediengruppe betonte in einem Schreiben an die Mitarbeiter, man habe mit dem Kartellamt "vollumfänglich kooperiert". "Es lag im Interesse des Unternehmens, diesen Sachverhalt aus der Vergangenheit lückenlos aufzuklären." Dem heutigen Management seien die Vorgänge nicht bekannt gewesen. Die Gruppe Bonner General-Anzeiger äußerte sich auf Nachfrage zunächst nicht. (APA, 4.9.2018)