Wird ein Flug wegen eines Streiks gestrichen, können Passagiere in Deutschland auf Entschädigung hoffen.

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Karlsruhe – Flugreisende können auch dann auf eine Entschädigung hoffen, wenn ihr Flug wegen eines Streiks an den Passagierkontrollen des Flughafens gestrichen wurde. Ausgleichszahlungen könnten den Passagieren auch in diesem Fall zustehen, entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. (Az. X ZR 111/17)

In dem konkreten Fall wollte ein Ehepaar im Februar 2015 von Hamburg nach Lanzarote fliegen. Die Fluggesellschaft annullierte den Flug aber, weil die Beschäftigten an der Passagierkontrolle in den Ausstand getreten waren. Die Kläger verlangten deshalb von der Airline Ausgleichszahlungen und beriefen sich dabei auf die EU-Fluggastrechteverordnung.

Streitwert von 900 Euro

Der Streitwert liegt bei rund 900 Euro. Die Airline strich an dem Streiktag zwar den Flug, ließ das Flugzeug aber ohne Passagiere nach Lanzarote fliegen.

In den Vorinstanzen war die Klage noch erfolglos geblieben. Der BGH hob nun das Urteil des Landgerichts Hamburg im Berufungsverfahren auf und verwies den Fall zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurück. (APA, 4.9.2018)