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Hofer will den 5G-Ausbau erleichtern.

Foto: Reuters/Herman

Der Ausbau des Mobilfunknetzes der nächsten Generation, 5G, soll erleichtert werden. Telekomanbieter erhalten einen Rechtsanspruch, dass sie die für 5G nötigen Kleinstantennen (maximal 0,03 m3) an Gebäuden im öffentlichen Eigentum anbringen dürfen, sagte Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Sie müssten dafür aber eine "marktübliche" Entschädigung zahlen.

Novelle beschlossen

Im Ministerrat wurde eine Novelle zum Telekomgesetz (TKG) beschlossen. Ein Leitungsrecht für private, also für Antennen an privaten Gebäuden, sieht die Novelle nicht vor, auch wenn sich das die Unternehmen gewünscht hätten. Denn das "hätte das Ende meiner politischen Laufbahn bedeutet", so Hofer, und das käme ihm um 16 Jahre zu früh.

Auch Sebastian Kurz meldete sich zu Wort.

Verschlankung vorgesehen

Dafür sieht die Gesetzesnovelle eine "Verschlankung" der Fernmeldebehörden von jetzt fünf auf künftig nur mehr eine Behörde vor. Das solle aber durch natürliche Abgänge erreicht werden, "niemand muss um seinen Job bangen", versicherte Hofer.

5G-Frequenzen

Die im Herbst geplante Versteigerung der für 5G nötigen Frequenzen soll die Firmen nicht allzu sehr belasten, sagte Hofer und verwies auf das Mindestgebot von lediglich 30 Mio. Euro. Es mache keinen Sinn, erst die Firmen viel Geld für die Frequenzen zahlen zu lassen und sie dann für den Ausbau des Netzes zu subventionieren. Dafür könne sich ein Unternehmen Frequenzen nicht "reservieren", falls ersteigerte Frequenzen nicht genutzt werden, kommen sie anderen Firmen zugute.

Vereinfachungen

In das TKG wird auch das Amateurfunkgesetz eingearbeitet, hier solle es Verwaltungsvereinfachungen geben, sagte Hofer. (APA, 05.09.2018)