Löger denkt über einen nationalen Alleingang bei der Online-Werbeabgabe nach.

Foto: APA

Österreich könnte kurzfristig eine Online-Werbeabgabe einführen und dafür die bestehende Werbeabgabe von 5 auf 3 Prozent senken. Dadurch würde mehr Fairness bei der Besteuerung von digitaler und traditioneller Wirtschaft geschaffen, sagte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) Mittwochnachmittag vor Journalisten. Das sei eine Überlegung, wenn es keine EU-Einigung über die digitale Besteuerung gäbe.

Im Vorschlag der EU-Kommission aus dem heurigen Frühling ist ebenfalls eine Digitalsteuer in Höhe von 3 Prozent auf Online-Werbeeinnahmen vorgesehen. Weiters sollen auch Umsätze aus Datenverkäufen sowie aus Aktivitäten, bei denen User als Intermediäre verbunden werden, mit 3 Prozent besteuert werden. Mit einer österreichischen Online-Werbeabgabe würde ein Teil des EU-Kommissionsvorschlags verwirklicht.

Gesamtvolumen soll gleich bleiben

Nach Lögers Überlegungen, zu denen es ausdrücklich noch keine Beschlüsse gibt, würde das Gesamtvolumen der Werbeabgabe bei 110 Mio. Euro gleich bleiben. Die Regierung setze ohnehin auf Steuersenkung, für die Unternehmen bzw. Medien, die bisher Werbeabgabe zahlen, wäre es wohl mehrheitlich eine Erleichterung. Ihr Steueraufkommen würde auf rund 66 Mio. Euro sinken, falls sie auch Online-Werbeschienen haben wären sie für diese neu steuerpflichtig.

Die digitalen Riesen wie Google und Facebook, die bisher keine Werbeabgabe zahlen, würden dadurch allerdings erstmals für ihre Online-Werbung in Österreich zur Kasse gebeten. Der Bereich Online-Werbung ist generell stark steigend. Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe ist das Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, das der Übernehmer des Auftrages dem Auftraggeber in Rechnung stellt.

Umstrittenes Thema

Das Thema ist in Österreich schon lange heftig umstritten: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Oktober 2017 die Behandlung einer Beschwerde der österreichischen Zeitungsverleger sowie Kronehit und Antenne Vorarlberg abgelehnt, weil er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg sah.

In der Beschwerde war argumentiert worden, dass das Gesetz zur Werbeabgabe gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, weil Online-Werbung nicht von der Abgabepflicht erfasst sei. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) sah dadurch eine Wettbewerbsverzerrung und eine Begünstigung internationaler Konzerne wie Google. Der VfGH verwies damals auf den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. (APA, 05.09.2018)