Der Gardesoldat war am 3. August 2017 während eines Hitzemarschs im Rahmen der Grundausbildung des Bundesheers nahe der Radetzkykaserne in Horn zusammengebrochen.

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Wien – Anfang August 2017 ist ein junger Rekrut nach einem Heeresmarsch bei großer Hitze im niederösterreichischen Horn verstorben. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen unbekannt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen auf. So galt es unter anderem zu klären, ob der Soldat den Marsch eventuell krank in Angriff genommen hatte – und das von den Ausbildnern hätte bemerkt werden müssen.

Mehr als 13 Monate später ist noch nicht bekannt, ob es zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einer Anklage kommen wird. Die zuständige Staatsanwaltschaft Krems hat aber seit einiger Zeit ihren Vorhabensbericht fertig, wie Sprecher Franz Hütter auf Anfrage sagt. Dieser ging zunächst zur Prüfung an die Oberstaatsanwaltschaft. Mittlerweile ist der gesamte Akt im Justizministerium eingelangt. "Der Vorhabensbericht liegt bei uns", bestätigt Ministeriumssprecherin Britta Tichy-Martin dem STANDARD.

Vorhabensberichte werden nur in ganz bestimmten Fällen verfasst. Diese Causa ist wegen des großen öffentlichen Interesses an das Ministerium berichtspflichtig. Das Justizministerium kann weitere ergänzende Ermittlungen beauftragen oder auch Weisungen erteilen, sofern der Minister mit dem Vorhaben der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden ist. Bevor das geschieht, prüft der Weisungsrat die Pläne. Eine finale Entscheidung kann also weiter auf sich warten lassen.

Nach Hitzemarsch verstorben

Der junge Rekrut war im Sommer des Vorjahrs bei einem Hitzemarsch im Rahmen der Grundausbildung nach etwa drei Kilometern zusammengebrochen. Er verstarb im Landesklinikum Horn. Das vorläufige Obduktionsergebnis hatte ergeben, dass der Rekrut an Überhitzung gestorben sei.

Eine Woche nach dem Tod des Gardesoldaten wurde aber bekannt, dass dieser an einem seltenen akuten Infekt gelitten hatte. "Die Keimeinschwemmung ins Blut bewirkte offensichtlich das hohe Fieber und war geeignet, eine Sepsis herbeizuführen", teilte die Staatsanwaltschaft Krems damals mit. Zu prüfen galt es, ob die Vorgesetzten den kranken Zustand des Rekruten früher hätten bemerken müssen.

Heer sieht keine Verfehlungen

Eine heeresinterne Untersuchung kam bereits vor einem Jahr zu dem Schluss, dass dem Bundesheer keine Verfehlungen im Zusammenhang mit dem Tod des Soldaten angelastet werden können. Auch die Sanitätsversorgung habe einwandfrei funktioniert. Zurückgewiesen wurden Vorwürfe, wonach Vorgesetzte die Klagen von Rekruten über die Hitze bei dem Marsch ignoriert hätten. Auch Behauptungen, dass einen Tag vor dem Todesfall rund 20 Rekruten während eines anderen Marsches in Horn bewusstlos geworden seien, entbehren laut Heer "jeglicher Grundlage".

Lange Verfahrensdauer

Dass das Verfahren so lange dauert, ist bemerkenswert: So hatte die Staatsanwaltschaft Krems im November des Vorjahres prognostiziert, dass eine Entscheidung über Anklage oder Einstellung Anfang 2018 fallen werde. Nach dem abschließenden medizinischen Sachverständigengutachten, das bereits im November 2017 vorlag, sind aber laut Behörde weitere Ergänzungen und Ermittlungen angefordert worden.

Wann es eine endgültige Entscheidung des Justizministerium geben wird, ist nicht abzusehen, Ministeriumssprecherin Tichy-Martin nennt keinen Zeithorizont. Wenn das Justizministerium mit dem Vorhaben der Staatsanwaltschaft einverstanden ist, "kann es aber auch schnell gehen". In diesem Fall wandert der Akt zurück zur Staatsanwaltschaft, die zunächst die Betroffenen informiert. (David Krutzler, 6.9.2018)