Die Novelle zum Telekomgesetz von Minister Hofer bringt zahlreiche Änderungen für Konsumenten.

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Im Rahmen des Aktionsplans für die Förderung der nächsten Mobilfunkgeneration 5G hat Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) eine Novelle zum Telekomgesetz (TKG) vorgelegt. Die großen Mobilfunker dürften sich über das Paket freuen. Schon in der Vergangenheit hat der Minister auffallend auf die Wünsche der Netzbetreiber gehört. So sprach er sich gegen die Abschaffung der Gebühren für EU-Auslandstelefonate aus.

Das Gesetz soll den Ausbau des Netzes beschleunigen und Verwaltungsvereinfachungen bringen. Ein zentraler Punkt ist der Rechtsanspruch für Telekomfirmen, an Gebäuden der öffentlichen Hand 5G-geeignete kleine Antennen anzubringen.

5G-Versteigerung im Herbst

Heuer im Herbst sollen die Frequenzen für 5G versteigert werden. Die Einnahmen daraus sollen überschaubar bleiben, versprach Hofer unter Verweis auf das Mindestgebot von lediglich 30 Millionen Euro. Das soll den Firmen Spielraum für Investitionen eröffnen. Zugleich müssen die Gewinner der Versteigerung die Frequenzen aber auch nutzen, sonst können diese "Sekundärnutzern" zugeteilt werden, die die ungenutzten Frequenzen lokal und zeitlich begrenzt verwenden wollen. Alle Bewilligungen werden künftig befristet vergeben.

Gebühren werden an Inflation angepasst

Telekommunikationsgebühren für Mobilfunker sollen künftig automatisch an die Inflation angepasst werden. Damit sollen aufwendige Novellierungen der Gebührenverordnung vermieden werden. Außerdem bereite das Infrastrukturministerium eine Neugestaltung des Systems der Funkgebühren vor, das insgesamt zu einer Gebührensenkung führen werde. Künftig soll auch das Infrastrukturministerium Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes nutzen können.

Die derzeit fünf Behörden, die das TKG 2003 sowie das FMaG 2016 (Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen) vollziehen, sollen zu einer Behörde – dem Fernmeldebüro – zusammengeführt werden. Die Regulierungsbehörde wird ermächtigt, ein Verzeichnis über die aktuelle Breitbandversorgung in Österreich ("Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung") zu erstellen und zu veröffentlichen. Zur Rechtsbereinigung wird das Amateurfunkgesetz 1998 in das TKG 2003 eingearbeitet.

Eleketronische Rechnung wird zum Standard

Künftig gelten elektronische Rechnungen als Standard, auf Verlangen können die Kunden aber weiter Papierrechnungen verlangen.

Die Novelle des Komm-Austria-Gesetzes schafft weiters Grundlagen, um Radiostationen dafür zu entschädigen, dass der Frequenzbereich von 694 bis 790 MHz ("700-MHz-Band") künftig für Mobiltelefonie statt für Radiosendungen gewidmet wird. Bis 30. Juni 2020 muss diese Umwidmung erfolgen. Die sogenannte Digitale Dividende II dürfte nach Schätzungen der Telekomindustrie Kostenersparnisse von 90 bis 270 Millionen Euro bringen. (sum, APA, 5.9.2018)