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Jubel in Mumbai.

Foto: REUTERS/Francis Mascarenhas

Neu-Delhi – In Indien soll gleichgeschlechtlicher Sex nicht mehr bestraft werden. Das entschied das Oberste Gericht nach Angaben von Rechtsanwälten und Aktivisten am Donnerstag. Die Richter hätten befunden, eine Kriminalisierung sexueller Handlungen verstoße gegen die indische Verfassung, sagte der Rechtsanwalt Pranav Prakash, der am Gericht anwesend war.

Mit ihrer Entscheidung strichen die Richter den 156 Jahre alten Paragrafen 377 teilweise aus dem indischen Strafgesetzbuch. Das darin ebenfalls geregelte Verbot von Sex mit Tieren bleibt den Angaben zufolge aber bestehen.

Als Belästigung genutzt

Nach dem Passus aus dem Jahr 1862 konnten homosexuelle Akte mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden – auch wenn sie im Privaten und mit Einverständnis unter Erwachsenen stattfanden. Zwar wurden den Angaben zufolge nur wenige Menschen nach diesem Gesetz bestraft. Laut Kritikern wurde es von Polizisten und anderen aber genutzt, um Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transgender und andere zu belästigen.

Ein erster Vorstoß, Sex unter Homosexuellen zu entkriminalisieren, war 2013 vom Obersten Gericht noch gestoppt worden. (APA, dpa, 6.9.2018)