Der BVT-Ausschuss brachte schon an den ersten zwei Terminen neue Erkenntnisse.

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Am Dienstag ging es endlich los: Nach Monaten der Vorbereitung nahm der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) seine Arbeit auf. In der ersten Woche waren zwei Sitzungen angesetzt, es erschienen fünf BVT-Beamte und ein Mitarbeiter der Einheit gegen Straßenkriminalität (EGS), die an der Razzia teilnahm. Die fünf wichtigsten Erkenntnisse:

1. Partnerdienste waren sehr verstört

Am 26. Juni beteuerte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), dass das Innenministerium "in hervorragendem" Kontakt mit ausländischen Amtskollegen sei. Kein Geheimdienst habe die Zusammenarbeit eingestellt, Medien und Opposition betrieben "Verunsicherung". Am selben Tag schickte BVT-Chef Peter Gridling einen Brief an die Staatsanwaltschaft, in dem er davor warnte, Österreich könne vom "Berner Club" suspendiert werden. Das ist das wichtigste informelle Geheimdienstgremium, an dem alle EU-Länder plus Schweiz und Norwegen teilnehmen. Auch die Aussagen der Zeugen weisen darauf hin, dass die Kooperation des BVT mit anderen Diensten gelitten hat. "Wir kriegen zwar etwas, aber in der Qualität von 'Das Wetter ist schön'", soll ein Kollege einem geladenen Zeugen erzählt haben.

2. EGS allein zu Haus

Polizisten der Antidrogeneinheit EGS, deren Leiter Wolfgang Preiszler FPÖ-Gemeinderat ist, waren laut Zeugenaussagen während der von der Staatsanwaltschaft durchgeführten Razzia doch mit sensiblen Akten allein. Sie hätten diese ohne Staatsanwalt gesichtet, sagte am Mittwoch der letzte Zeuge. Mitte März hatte Justizminister Josef Moser (ÖVP) betont, dass "bei sämtlichen Durchsuchungen stets ein Vertreter der Staatsanwaltschaft vor Ort" gewesen sei. Ein anderer Zeuge gab an, dass ein privater Sachverständiger zwei Stunden mit klassifiziertem Material allein war.

3. Kein einheitliches Bild von Härte der Razzia

Während ein Zeuge angab, ihm sei von der EGS mit Gewalt und Suspendierung gedroht worden – obwohl die EGS diese gar nicht aussprechen könne –, nannte ein anderer das Vorgehen der Polizisten "nicht unhöflich, aber bestimmt". Die Juristin des BVT bestätigte, eine Sachverhaltsdarstellung wegen Nötigung eingereicht zu haben – die Staatsanwaltschaft Korneuburg prüft diese nun. Klarheit gibt es in dieser Frage jedenfalls noch keine.

4. Fernlöschung als "Schwachsinn"

Die überstürzte Razzia, die ein Journalrichter am Vorabend der Razzia genehmigt hatte, wurde mit der Möglichkeit einer Daten-"Fernlöschung" begründet. Einer der Beschuldigten verfüge über "die jederzeitige Datenlöschungsbefugnis mittels Fernzugriff", womit er "Beweise vernichten könne", sagte Justizminister Moser am 14. März. Ein IT-Mitarbeiter bezeichnete die Möglichkeit einer Fernlöschung im U-Ausschuss als "Schwachsinn" – da habe jemand "zu viele Filme gesehen". Jeder Zugriff werde jedenfalls protokolliert; das Löschen großer Systemteile sei nicht möglich.

5. Mangelhafte Vorbereitung der Razzia

Bei der Hausdurchsuchung hatten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Pläne getroffen, die laut Zeugen "denkunmöglich" seien – sie wollten etwa die gesamte Serverlandschaft des BVT abtragen. Außerdem fehlten Behälter für externe Festplatten und Datenträger, es wurde auf Plastiksackerln und Tupperware zurückgegriffen. Den Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft "fehlte es an einfachsten IT-Kenntnissen", so der Zeuge. Ein Polizist gab an, dass sich seine Einheit "mit Google Maps" auf die Razzia vorbereitet habe. Laut Zeugen war die Sicherheit des BVT für dreißig Minuten nicht gewährleistet, Polizisten verließen das Gelände unkontrolliert, um Essen zu holen. (Fabian Schmid, 6.9.2018)