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Wie oft Menschen tatsächlich Ware nach einmaligem Tragen zurücksenden, ist umstritten.

Foto: Reuters / Hannibal Hanschke

Wenn am Dienstag in Berlin die Verbraucherschutzminister zusammen kommen, um über die Zukunft des Verbraucherschutzes in der EU diskutieren, stehen grundlegende Änderungsvorschläge vor allem bei den Käuferrechten im Onlinehandel auf dem Programm. Vorab sorgten vor allem die Vorhaben bei Rücksendungen und Widerrufe für Diskussionen. Beim Rücksenden von Waren, die nicht gefallen, defekt sind oder anders als beschrieben geliefert wurden, sollen die Verkäufer zukünftig nicht mehr verpflichtet sein, die Ware in jedem Fall zurückzunehmen. Begründet wird dies mit Fällen in denen zum Beispiel Kunden Ware einmal tragen und nachher erst zurücksenden und beispielsweise als zu klein angeben. Valide Zahlen, wie viele solcher Fälle jedes Jahr vorkommen gibt es jedoch nicht.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass sich durch die Aufweichung der Käuferrechte zahlreiche Probleme ergeben, beispielsweise wenn die Händler den neuen Passus dazu missbrauchen, um Rückzahlungen zu verhindern oder drastisch zu kürzen. "Der Vorschlag ist aus unserer Sicht nicht fair und nicht ausgewogen", sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Saarlands Ressortchef Reinhold Jost (SPD) in einem Gespräch mit der dpa.

Auch die geplanten Änderungen bei den Widerrufen sorgen für Kritik. Dabei geht es vor allem darum, dass die Rückzahlung des Kaufpreises so lange verweigert werden kann, bis die Ware wieder beim Verkäufer eingegangen ist. Was unbedenklich klingt, könnte allerdings zu Problemen mit Händlern führen, wenn die Bearbeitungszeiten nicht schnell garantiert werden.

Trotz Lob Nachbesserungen nötig

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Paket zur Stärkung der Rechte europäischer Verbraucher ("New Deals for Consumers") sieht auch die Möglichkeit von Sammelklagen, höhere Strafen gegen Unternehmen bei unlauteren Geschäftspraktiken und mehr Transparenz bei Online-Käufen vor, was bei den Verbraucherschützern mitunter auch positiv bewertet wird. Dennoch will vor allem Deutschland nachverhandeln, bestehe derzeit doch "kein Anlass zu glauben", dass die aktuelle Regelung die Wirtschaft gegenüber den Verbrauchern benachteilige, so Joss. (red, 10.9.2018)