Der Flohkrebs Hyperiella antarctica mit einer Flügelschnecke (Spongiobranchaea) auf dem Rücken.

Foto: AWI/Charlotte Havermans

Bremerhaven – Flügelschnecken, auch bekannt als Ruderschnecken (Gymnosomata), produzieren abschreckende chemische Stoffe, um sich vor Fressfeinden zu schützen. Diesen Umstand nutzen einige Flohkrebsarten aus, indem sie sich Flügelschnecken schnappen und Huckepack mitnehmen. Dadurch übernehmen die Schnecken die Feindabwehr auch für die Kleinkrebse, wie Wissenschafter nun genauer untersucht haben.

Für die Schnecken ergeben sich aus dieser Konstellation allerdings offenbar keine Vorteile – im Gegenteil: Sie hungern, da die Beine der Flohkrebse sie bei der Nahrungsaufnahme behindern. "Nach unseren bisherigen Erkenntnissen würde ich sagen, dass die Amphipoden die Flügelschnecken entführen", erklärt die an der Studie beteiligte Forscherin Charlotte Havermanns vom Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven.

Bekanntes Phänomen mit einigen offenen Fragen

Das Phänomen war zwar schon 1990 von US-Wissenschaftlern in hochantarktischen Küstengewässern entdeckt worden, gab aber nach wie vor Rätsel auf. "Wir fragten uns, ob diese Tandems im offenen Ozean ebenso häufig wie in den Küstengewässern vorkommen – und ob beide Tiere von dieser Beziehung profitieren", berichtet Havermans. Im küstennahen McMurdo Sound trugen die meisten der untersuchten Flohkrebse einen Schnecken-Rucksack. Anschließende genetische und morphologische Untersuchungen brachten neue Erkenntnisse.

War zuvor noch völlig unbekannt, dass im offenen Südpolarmeer solche Tandems überhaupt auftreten, so entdeckten die Biologen dieses Verhalten gleich bei zwei Arten: Flohkrebse der Art Hyperiella dilatata trugen Flügelschnecken namens Clione limacina antarctica und der Krebs Hyperiella antarctica war mit der Schnecke Spongiobranchaea australis assoziiert. Ob man von artspezifischen Paaren sprechen kann, also immer nur eine bestimmte Flohkrebsart eine spezifische Flügelschneckenart trägt, konnte aufgrund des geringen Stichprobenumfangs nicht zweifelsfrei geklärt werden. (red, 10.9.2018)