Während Laimer bei der U21-Nationalmannschaft nicht im Einsatz war, spielte er für RB Leipzig in einem Testspiel.

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Auch der Franzose Jean-Kevin Augustin zog das Testspiel einem Einsatz bei seinem U21-Nationalteam vor.

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Paris/Leipzig/Wien – Die Nichtabstellung von Konrad Laimer und dem Franzosen Jean-Kevin Augustin durch ihren Klub, dem deutschen Bundesligisten RB Leipzig, sorgt auch nach der Länderspielpause weiter für Gesprächsstoff. Beide Spieler galten als Angeschlagen, kamen dann aber dennoch in einem Testspiel der Leipziger zum Einsatz. Der französische Verband FFF hat nun bei der FIFA Beschwerde gegen den deutschen Bundesligaklub eingelegt.

Konrad Laimer, der ursprünglich in den Kader von Österreichs U21 und beim A-Team auf Abruf nominiert gewesen, meldete laut ÖFB-Angaben danach bei U21-Teamchef Werner Gregoritsch Bedenken an, nach seinen Muskelverletzungen noch nicht wieder voll zurück zu sein. Laut einer ÖFB-Sprecherin habe es danach eine interne Besprechung zwischen Gregoritsch, Teamchef Franco Foda und Sportdirektor Peter Schöttel gegeben, in der entschieden wurde, die langfristige Gesundheit des Spielers für wichtiger zu erachten und von einer Nominierung abzusehen. Laimer blieb daher bei seinem Verein, für den er nach Trainingsrückstand in dieser Saison bisher drei Pflichtspiele (zwei in der Europa-League-Qualifikation, eines im Cup) absolviert hat.

Frankreichs Verband beschwert sich bei der FIFA

Jean-Kevin Augustin hatte seine Teilnahme an den U21-Partien gegen Bulgarien und Luxemburg mit dem Verweis auf muskuläre Ermüdungserscheinungen abgesagt. RB-Trainer Ralf Rangnick hatte erklärt: "Wenn sich ein Spieler nach den zahlreichen Spielen, die wir in dieser Saison bereits hatten, müde und verletzungsanfällig fühlt und es dann konsequent so entscheidet, ist das absolut nachvollziehbar und vernünftig." Dass er dann dennoch im Testspiel zum Einsatz kam, löste bei Frankreichs Verband Unverständnis aus. "Es ist inakzeptabel, dass ein so brillanter Spieler wie Augustin eine Einladung ablehnen kann", wetterte Frankreichs Verbandschef Noel Le Graet in der Tageszeitung "Le Parisien".

Laut FIFA-Regularien sind die Vereine "verpflichtet, bei einem Aufgebot des entsprechenden Verbands ihre registrierten Spieler für die Verbandsmannschaft des Landes abzustellen, für das die Spieler aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit spielberechtigt sind. Anderslautende Vereinbarungen zwischen einem Spieler und einem Verein sind unzulässig." Als eine mögliche Sanktion drohe dem Spieler laut französischer Medien eine Sperre für ein Ligaspiel. RB beruft sich darauf, dass dies nicht für U21-Mannschaften gilt. Die FIFA will zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben zur Beschwerde durch den Verband des Weltmeisters machen, teilte ein FIFA-Sprecher am Donnerstag mit. (APA, dpa, sid, 13.9.2018)