Ein Grundsatzerlass verleiht einem Thema Gewicht. Einen zum Thema Gleichstellung für den Unterricht gibt es derzeit aber nicht.

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Im Frühjahr wurde bekannt, dass das Bildungsministerium den Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip "Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern" strich, verwies aber darauf, zu Beginn des neuen Schuljahres eine Neuformulierung des Erlasses vorlegen zu wollen. Zwei Wochen nach Schulstart gibt es allerdings noch keinen solchen Neuentwurf.

Die Ankündigung einer Neufassung war eine Reaktion auf Kritik an der Streichung. Im März dieses Jahres wurde vom Bildungsministerium eine Reihe von Erlässen gestrichen. Als Teil eines Projektes zur sogenannten Rechtsbereinigung wurden veraltete Erlässe, etwa zu Energiestatistiken aus dem Jahre 1998 oder zu Neufassungen der Richtlinien für Absprungtrampoline, gestrichen. Es war allerdings ein Erlass darunter, der nicht überholt klang: der Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip "Erziehung zur Gleichstellung", mit dem etwa die Reflexion von Geschlechterrollen im Unterricht oder die Bewusstmachung alltäglicher Formen von Gewalt und Sexismus an Schulen verankert werden sollte.

Verankerung im Lehrplan

Die grüne Bundesrätin Ewa Dziedzic (Grüne) bezeichnete die Streichung als "fahrlässige Maßnahme", Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) sah darin einen weiteren Hinweis auf die "frauenpolitisch rückschrittlichen Agenda" der Regierung. Dziedzic hat im Juni eine parlamentarische Anfrage gestellt, in der sie unter anderem nach dem angekündigten Ersatz fragt und danach, wie genderspezifische Themen in den Schulen verankert werden.

In der dem STANDARD vorliegenden Anfragebeantwortung wurde, wie schon in Reaktionen auf die Kritik der Streichung im Erlass, darauf verwiesen, dass die Erziehung zur Gleichstellung ohnehin in den Lehrplänen verankert sei. Eine gendersensible Arbeit des Lehrpersonals sei zudem durch zahlreiche bestehende Leitfäden, Maßnahmenkataloge oder Initiativen, die Mädchen für Mathematik, Informatik, Technik und Naturwissenschaften und Buben für Care-Berufe begeistern, gewährleistet. Somit wird einerseits betont, dass die "Erziehung zur Gleichstellung" durch die Verankerung im Lehrplan im Grunde gewährleistet werde, andererseits soll es dennoch eine "Neutextierung" eines Grundsatzerlasses geben.

Der Nutzen eines Grundsatzerlasses ist, die Bedeutsamkeit einer bestimmten Thematik zu signalisieren, wie es das Bildungsministerium bereits im Frühsommer auf Nachfrage des STANDARD formulierte. Überflüssig sind demnach Grundsatzerlasse dieser Art nicht.

Trotzdem lässt die angekündigte Neufassung nun auf sich warten. Aus dem Bildungsministerium gab es trotz mehrerer Nachfragen dazu keine Reaktion. (Beate Hausbichler, 14.9.2019)