Wien – Das von Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) per Gesetzesentwurf angekündigte Ende der Pflichtveröffentlichung von Stellenausschreibungen des Bundes im "Amtsblatt" kommt offenbar doch noch nicht 2019. Das haben die Büros von Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) und Strache am Freitagnachmittag in einer gemeinsamen Stellungnahme mitgeteilt.

"Im Zuge der Begutachtung der Dienstrechtsnovelle wird es noch zu Änderungen und Konkretisierungen kommen – insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes des Inkrafttretens im Bereich der Pflichtveröffentlichungen", heißt es in der Stellungnahme. Und: "Der Entfall von Entgelten für Pflichtveröffentlichungen und die Implementierung von neuen Geschäftsgrundlagen des Unternehmens Wiener Zeitung werden Hand in Hand gehen. Dieser Prozess wird noch einige Zeit benötigen."

Explizit wird darauf verwiesen, dass die "Wiener Zeitung" seit Anfang September mit Martin Fleischhacker einen neuen Geschäftsführer hat. Die Regierung wolle Unternehmen im Bereich der entgeltlichen Pflichtveröffentlichungen entlasten. "Es gilt nun, neue innovative Geschäftsmodelle für den Entfall von Einnahmen aus Pflichtveröffentlichungen zu finden, die tatsächlich eine nachhaltige Geschäftsgrundlage für die Zukunft des Unternehmens darstellen." Aufsichtsrat und künftige Geschäftsführung müssten nun ein passendes Zukunftskonzept entwickeln.

Online statt Print

Derzeit muss der Bund Führungspositionen sowohl auf seiner Online-Jobbörse (https://www.jobboerse.gv.at/ ) als auch im "Amtsblatt" der republikseigenen "Wiener Zeitung" ausschreiben. Auch einfache Planstellen für Richter, Staatsanwälte, Lehrer etc. müssen dort veröffentlicht werden.

Im Regierungsprogramm haben ÖVP und FPÖ bereits angekündigt, die Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt zu streichen. Künftig soll die Veröffentlichung auf der Online-Jobbörse der Regierung ausreichen. Der Bund erhofft sich davon ab Einsparungen von 261.000 Euro jährlich. Im Büro von Beamtenminister Strache wird die Neuerung damit begründet, dass im "Amtsblatt" schon bisher häufig nur noch der Verweis auf die Online-Jobbörse inseriert wurde.

Während die Stellenausschreibungen weiterhin auf einer zentralen Plattform erfolgen müssen, werden Zusammenlegungen und Trennungen von Dienststellen künftig nur noch auf der Homepage des jeweiligen Ministeriums veröffentlicht. Bisher war auch hier ein Inserat im "Amtsblatt" verpflichtend. (APA, 14.9.2018)