Foto: imago/ITAR-TASS

Wien – Der Presserat wird kein Verfahren gegen den Beitrag "Kann man anders hässlich sein? Was uns der Song Contest lehrt" in der "Presse" einleiten. Die Kolumne wurde von Thomas Chorherr geschrieben und am 22. Mai 2018 auf der Website der "Presse" veröffentlicht. Als Grund nennt der Senat 3 des Kontrollorgans, dass Chorherr vor kurzem verstorben ist.

Die Kolumne drehte sich um die israelische Gewinnerin des Song Contest 2018, Netta Barzilai. Chorherr äußerte sich zu ihrem Aussehen unter anderem mit: "Sie war hässlich. Sie war dick. Sie war jenseits aller Ideen zuwider. Sie war abgrundtief schiach." Mehrere Lesende hatten sich daraufhin an den Presserat gewandt. Die Aussagen seien verletzend, rassistisch, antisemitisch und frauenfeindlich.

Prinzipiell nachvollziehbar

Der Presserat räumte am Mittwoch ein, dass er die Kritik "prinzipiell nachvollziehen kann, insbesondere im Lichte aktueller Debatten zu Bodyshaming". Das Kontrollorgan stuft die Passage als persönlichkeitsverletzend im Sinne des Punkts 5 (Persönlichkeitsschutz) des Ehrenkodex für die österreichische Presse ein. Aus diesem ergibt sich, dass persönliche Diffamierungen, Verunglimpfungen und Verspottungen gegen das journalistische Ethos verstoßen und jeder Mensch Anspruch auf Wahrung seiner Würde und Persönlichkeitsschutz hat.

Wegen des Todes von Chorherr am 17. Juni sieht der Presserat von einem Verfahren ab. Er wandte sich aber an "Presse"-Chefredakteur Rainer Nowak und forderte ihn auf, "entsprechende redaktionsinterne Maßnahmen zu setzen, damit derartige diskriminierende und persönlichkeitsverletzende Formulierungen in Zukunft unterbleiben". (red, 14.9.2018)