Ab 2019 sollte der Dritte Markt der Wiener Börse wieder für KMUs sowie Start-ups zugänglich sein.

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Wien – Seit September läuft die Begutachtung eines Gesetzesentwurfes zur Zulassung von Namensaktien auch für Unternehmen, die an Multilateralen Handelssystemen (MTFs) gelistet sind. Das bedeutet, dass ab 2019 der Dritte Markt der Wiener Börse wieder für KMUs sowie Start-ups zugänglich sein sollte. Seit 2011 war dies aufgrund einer Kombination aus Geldwäscheregelungen und der vorhandenen technischen Handelsinfrastruktur nicht der Fall.

Die Wiener Börse hat darauf schon mit zwei neuen Segmenten – Direct Market und Direct Market Plus – für KMUs und Start-ups reagiert, die Teil des Dritten Markts sein sollen. Im Vergleich zum Listing im Amtlichen Handel bieten diese Segmente niedrigere Gebühren und geringere Folgepflichten.

Weniger Verpflichtungen

Die Ad-hoc-Publizität, die Pflicht zur Veröffentlichung von Eigengeschäften von Führungskräften (Directors' Dealings) sowie die Verpflichtung zur Führung von Insiderverzeichnissen für die Emittenten, wird auch in diesen Segmenten zu beachten sein, nicht jedoch die Beteiligungspublizität, also die Pflicht von Aktionären, das Überschreiten gewisser Beteiligungsschwellen zu veröffentlichen, und das Übernahmerecht.

Auch löst das Notieren von Papieren auf einem MTF nicht per se eine Pflicht zur Aufstellung von IFRS-Abschlüssen aus, was wegen der Kosten und Prozessumstellungen auf viele Unternehmen abschreckend wirkt. Zudem ist für das Einbeziehen von Aktien in einen MTF kein Kapitalmarktprospekt erforderlich, sofern kein öffentliches Angebot erfolgt.

Die Öffnung des Dritten Marktes ist nur ein erster, wenn auch notwendiger und willkommener Schritt auf dem Weg zu einem dynamischeren Kapitalmarkt. Weitere Schritte werden folgen müssen.

In diese Kerbe schlägt etwa eine aktuelle Initiative der EU-Kommission für mehr Erleichterungen von Publizitätspflichten für KMUs. Sie schlägt vor, dass solche Emittenten nur eine einzige Liste permanenter Insider statt einer eigenen Insiderliste pro preissensitiver Information führen müssen.

Auch sollen die Aufzeichnungs- und Begründungspflichten beim Aufschub von Ad-hoc-Meldungen wegfallen und die Frist für Director's-Dealings-Meldungen verlängert werden. Diese Lockerungen sollen für Emittenten gelten, die an einem KMU-Wachstumsmarkt gelistet sind. Börsen können die von ihnen betriebenen MTFs seit Jahresbeginn als solche registrieren.

Flankierend hat die Kommission auch Maßnahmen zur Liquiditätsstärkung in solchen Märkten vorgeschlagen. Weniger umfangreiche Übergangsprospekte für Emittenten, die seit drei Jahren an einem KMU-Wachstumsmarkt gelistet waren, sollen den Aufwand beim Umstieg in einen geregelten Markt reduzieren.

Neben solchen Maßnahmen zur Erleichterung des Lebens der Emittenten wird der Erfolg des Kapitalmarkts in Österreich aber viel entscheidender von der Nachfrage der Kapitalgeber und deren Investitionsbereitschaft abhängen. Daher wären entsprechende gesetzgeberische und institutionelle Initiativen mit diesem Ziel der nächste logische – und wohl auch viel bedeutendere – Schritt. (Josef Schmidt, 18.9.2018)