Gut gelaunt: Karl-Heinz Grasser mit Herrenrunde.

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Wien – Viele Umstände hat Buwog-Richterin Marion Hohenecker auch am 48. Verhandlungstag zur Korruptionscausa nicht gemacht – schnörkellos köpfelte sie mitten in die Tiefen bzw. Untiefen der Einvernahme des Erstangeklagten. Als hätte es keine 47-tägige Sommerpause gegeben, konfrontierte sie Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser mit diversen Einvernahmeprotokollen.

Und sie stellte dabei gleich auch Grassers bisherige Verantwortung auf die Probe, etwa bei der Frage, ob der Exminister einst wohl selbst E-Mails geschrieben hat. Der Erstangeklagte bestreitet das ja, sagte aus, er habe erst vor kurzem begonnen, vom Handy aus E-Mails zu schreiben, als Minister habe er diese Arbeit von anderen machen lassen. Er sei halt ein "später Technologienutzer", wiederholte Grasser. Allerdings zeigte die Vorsitzende des Richtersenats dann ein paar Grasser-E-Mails aus dem Jahr 2002, was beim Exminister eine Erinnerungslücke zutage förderte: Das sei schließlich schon zwölf Jahre her. Grundsätzlich seien seine E-Mails vom Ministerbüro aufgearbeitet worden, offenbar habe er aber ein paar auch selbst beantwortet. Die "Tendenz" seiner Aussage sei jedenfalls richtig, beteuerte Grasser.

Grassers Hochzeitstag

Von der Recherchearbeit der Richterin zeigte er sich nach der Sommerpause beeindruckt. Schon er lese viel, sie aber noch viel mehr, meinte er, und: "Sie sind nicht zu beneiden." Anlass für diese Würdigung waren Transaktionen auf dem Konto der Briefkastenfirma Mandarin, auf dem das sogenannte Schwiegermuttergeld gelandet ist.

Für ein wenig Erheiterung und Grassers noch höhere Hochachtung sorgte Hohenecker dann, als er auf seinen Hochzeitstag zu sprechen kam. Die Richterin korrigierte das von ihm genannte Datum um einen Tag – und hatte recht.

Die 500.000 Euro, die seine Schwiegermutter seiner Frau geschenkt habe (wie Grasser nun argumentiert), nahmen auch am Mittwoch etlichen Raum ein. Dieses Geld (die Anklage rechnet es Grasser zu) "war nie mein Geld und ist nicht mein Geld", erklärte er vor Gericht. Und habe schon gar nichts mit der Buwog zu tun – was aber allein aus zeitlichen Gründen außer Streit steht.

Viele Spekulationen

Warum die halbe Million Euro von der Schwiegermutter, aus der dank Veranlagungserlös aus dem Hypo-Genussschein 784.000 Euro wurden, trotzdem Thema ist: Die Anklage geht davon aus, dass sich diese Summe auf dem Mandarin-Konto mit Werten aus der Buwog-Provision vermischt habe. Und an der soll Grasser ja laut Anklage mitgeschnitten haben, was er bestreitet. Für ihn und alle anderen Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Nicht müde wurde Grasser, seine Behandlung durch die Staatsanwaltschaft zu bedauern. Die Anklagebehörde dichte ihm neben dem Schwiemugeld auch ein Konto in Liechtenstein an, da komme "eine Spekulation zur anderen". Übrigens hatte Grasser nach Aufpoppen der Causa Buwog die Idee, ein Buch zu schreiben, seinen Trauzeugen Walter Meischberger hätte er darin als "Täter" dargestellt. Das habe er aber nicht "rechtlich gemeint", erklärte Grasser dazu. (Renate Graber, 18.9.2018)