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Ein Schaf vor der rituellen Schlachtung für das Islamische Opferfest in Brooklyn, New York.

Foto: Reuters/Amr Alfiky

Luxemburg – Das europäische Gütezeichen "ökologischer/biologischer Landbau" kann nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch dann vergeben werden, wenn Fleisch von rituell ohne vorherige Betäubung geschlachteten Tieren stammt.

Dafür sprach sich Generalanwalt Nils Wahl am Donnerstag in einem Verfahren aus, in dem ein französischer Verband eine solche Kennzeichnung für als "halal" beworbene Hacksteaks verbieten lassen will.

Der Verband verlangte ein Verbot für Fleischprodukte, die von Tieren stammen, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Die zuständige französische Behörde lehnte dies ab. Ein Verwaltungsgericht legte im Berufungsverfahren die Frage dem EuGH vor.

Garantien verwehren

Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl verbieten die entsprechenden EU-Verordnungen nicht die Vergabe des Gütezeichens "ökologischer/biologischer Landbau" an Produkte, die von Tieren aus ritueller Schlachtung ohne Betäubung stammen. Eine solche Unvereinbarkeit würde den Käufern von Halal-Produkten oder auch koscheren Lebensmitteln Garantien verwehren, die das Gütezeichen biete.

Es gelte zwar der Grundsatz der Schlachtung nach Betäubung, erklärte Wahl. Jedoch sei eine Ausnahme für die rituelle Schlachtung von Tieren ohne Betäubung vorgesehen, wenn eine Begrenzung des Leidens der Tiere sichergestellt werde. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof aber der Ansicht seiner Experten. (APA, 20.9.2018)