Straßburg – Der deutsche Anti-Abtreibungs-Aktivist Klaus Günter Annen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Die Straßburger RichterInnen wiesen am Donnerstag mehrere Klagen Annens ab. Er sah sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt, weil deutsche Gerichte seine aggressiven Protestaktionen gegen MedizinerInnen, die Abtreibungen vornehmen, eingeschränkt hatte.

Der Menschenrechtsgerichtshof bestätigte nun aber die deutschen Entscheidungen. Die Gerichte hätten sorgfältig zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der von Annen kritisierten MedizinerInnen abgewogen. Eine demokratische Gesellschaft müsse hier nach einer fairen Abwägung Grenzen ziehen, so die Straßburger RichterInnen. Zuvor hatte auch das Deutsche Bundesverfassungsgericht Annens Beschwerden abgewiesen.

Nicht alle Aktionen verboten

Der Aktivist organisiert seit Jahren Proteste gegen FrauenärztInnen. Im Internet veröffentlichte er Listen von MedizinerInnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Häufig verteilt er vor den Arztpraxen Flyer, in denen er den MedizinerInnen Mord vorwirft und Abtreibungen mit den Nazi-Verbrechen des Holocaust vergleicht. Auch verglich er die MedizinerInnen mit KZ-Kommandanten. Dagegen hatten mehrere betroffene MedizinerInnen mit Erfolg vor deutschen Gerichten geklagt.

Allerdings wurden nicht alle Protestaktionen verboten. Und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah in einer Entscheidung von 2015 Flugblattaktionen Annens in Ulm vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Im Unterschied zu den damaligen Fällen sahen die Straßburger RichterInnen bei den neuen Aktionen aber die Persönlichkeitsrechte der als MörderInnen beschuldigten MedizinerInnen zu stark verletzt. Auch habe er die deutsche Rechtslage nicht korrekt dargestellt. Explizit wandte sich der Menschenrechtsgerichtshof auch gegen Annens Holocaust-Vergleiche. Bei Abtreibungen von "Babycaust" zu sprechen und damit Schwangerschaftsabbrüche mit der Schoah zu vergleichen, sei nicht zu rechtfertigen. (APA, KAP)