Frankfurt am Main – Wegen Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ist ein islamischer Extremist am Montag in Deutschland zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Das zuständige Gericht in Frankfurt am Main ging davon aus, dass der 32 Jahre alte Abdelkarim E. B. im November 2013 in einem Haus nahe der nordsyrischen Stadt Aleppo bei einer Folterung dabei war und diese mit einer Kamera gefilmt hatte. Gleichwohl verurteilte der Staatsschutzsenat den angeklagten Deutschen nur wegen Beihilfe und nicht – wie von der Bundesanwaltschaft gefordert – wegen Mittäterschaft.

Bereits im November 2016 war E. B. vom gleichen Gericht wegen der Teilnahme an bewaffneten Auseinandersetzungen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter bildeten nun eine Gesamtstrafe.

Urteil in anderem IS-Fall

Ein 43-jähriger Syrer ist in Düsseldorf unterdessen als Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er sei verantwortlich für Kriegsverbrechen in Form von Folter und Mord sowie Entführungen, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schreiber am Montag. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld des 43-Jährigen fest.

Als Milizenführer unter dem Dach der Freien Syrischen Armee habe der Verurteilte in Aleppo unter seinem Kampfnamen Abu Dhib (Vater des Wolfes) eine grausame Schreckensherrschaft ausgeübt. Er habe Gefangene schwer misshandelt und gefoltert, "teils eigenhändig, teils in seiner Verantwortung".

Später hatte er sich abgesetzt und in Deutschland als Flüchtling Asyl beantragt. In einer Erstaufnahmeeinrichtung hatte ihn eines seiner Opfer wiedererkannt. Nach monatelanger Beobachtung durch Ermittler hatte ihn eine Spezialeinheit im April 2016 in Münster festgenommen. (APA, dpa, red, 24.9.2018)