Neonazi-Aufmarsch in Dortmund (Archivbild vom 14. April 2018).

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Dortmund – Nach dem rechtsextremen Aufmarsch im nordrhein-westfälischen Dortmund am Freitag ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun auch wegen Volksverhetzung, gaben die Behörden am Mittwoch bekannt. Ursprünglich hatten die Beamten, die den rechtsextremen Aufmarsch begleiteten, lediglich den Einsatz verbotener Pyrotechnik beanstandet.

Nachdem in sozialen Netzwerken Videos verbreitet wurden, auf denen zu hören ist, wie etwa hundert Neonazis Parolen wie "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit" brüllen, werden die Ermittlungen nun ausgeweitet.

Der Anfangsverdacht ergebe sich "aus den skandierten Parolen, den gezeigten Spruchbändern und den äußeren Gesamtumständen der Demonstrationen", teilten die Ermittler am Mittwoch mit. Es würden "umfangreiche Beweismittel wie Zeugenaussagen, Videos und Fotomaterial" ausgewertet.

Laut Webseite der Dortmunder Polizei waren bei dem Aufmarsch 80 Beamte im Einsatz, sowohl uniformiert als auch in Zivilkleidung. Die Organisatoren der Kundgebung waren hingegen von dem geringen Polizeiaufgebot überrascht: "Beide Versammlungen wurden lediglich durch wenige Streifenwagen begleitet, fußläufig waren keine uniformierten Polizisten eingesetzt", ist auf einem der Splittergruppe "Die Rechte" nahestehenden Blog zu lesen.

Die Dortmunder Behörden werden seit Jahren kritisiert, weil rechte Aufmärsche dort weitgehend ungestört ablaufen können. So marschierten im Mai anlässlich des 70. Gründungstags Israels Neonazis und Palästinenser gemeinsam auf. Motto der Kundgebung damals: "Israel ist unser Unglück", eine Variante der Naziparole "Die Juden sind unser Unglück". Im Gegensatz zu anderen deutschen Großstädten gibt es auch kaum Protest gegen die rechten Kundgebungen.

Nun soll festgestellt werden, "ob bei dem Einsatz alle rechtlichen und einsatztaktischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Rechtsextremisten zu verhindern".

Die Polizei beklagt, dass Versuche, die Kundgebungen am Wochenende gerichtlich zu untersagen, erfolglos blieben: "Leider folgten die Richter des Oberverwaltungsgerichts den Argumenten der Polizei nicht, sodass die Rechtsextremisten ihre ursprünglich angemeldeten Wegstrecken in Anspruch nehmen konnten." (red, APA, AFP, 26.9.2018)