Luxemburg/Berlin – Die deutsche Rundfunkgebühr verstößt nach Einschätzung des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegen EU-Recht. Der Beitrag stelle auch nach der Umstellung der Erfassungsgrundlage auf das Eigentum oder die Miete einer Wohnung "keine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar", erklärte Campos Sanchez-Bordona am Mittwoch in Luxemburg.

Mit dem Wechsel seien die bestehenden Regeln nicht wesentlich geändert worden. Zudem seien sie mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar. Die Richter des höchsten europäischen Gerichts folgen meist den Empfehlungen des Generalanwalts. Das Urteil liegt üblicherweise in drei bis sechs Monaten vor.

2013 änderten sich nach langen Diskussionen die Grundlagen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens in Deutschland. Statt für jedes Empfangsgerät eine Gebühr zu zahlen, zählte die Wohnung. Dagegen klagten einige Bundesbürger vor verschiedenen Gerichten. Das Landgericht Tübingen fragte den EuGH, ob die neue Gebühr mit Unionsrecht vereinbar ist. Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 17,50 Euro monatlich. ARD, ZDF, Deutschlandfunk und Co. nehmen damit insgesamt acht Milliarden Euro im Jahr ein. (APA, 26.9.2018)