Wien – Nach einigen Schweigetagen im Wiener Straflandesgericht ging es am Donnerstag im Buwog-Prozess erstaunlich redselig zu: Der angeklagte Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki plauderte am 53. Prozesstag nach eigenen Angaben "aus dem Nähkästchen". Zwischen Erzählungen von Festen bei der Schwiegermutter des Erstangeklagten Karl-Heinz Grasser, gab Wicki Wissen zu Aktien und Steuerfragen preis.

Dabei erzählte der Schweizer unter anderem von den Einkaufsgewohnheiten der Frau des Exministers: "Frau Marina Giori-Langes hat ihre Tochter immer unterstützt, weil sie immer mehr Geld ausgab, als sie zur Verfügung hatte", erzählte Wicki etwa und sprach von 25.000 Franken pro Monat, die oft binnen weniger Tage aufgebraucht gewesen seien. Richterin Marion Hohenecker hatte ihn zuvor zu Ohrringen befragt, die über die Briefkastengesellschaft Catherine Participation bezahlt worden sein sollen.

Treffen zwischen Wicki, Grasser und Toifl

Thema der Befragung war auch ein Treffen zwischen Wicki, Grasser und Gerald Toifl, dem damaligen Anwalt des Zweitangeklagten Walter Meischberger. Wicki hatte am Mittwoch angegeben, er sei bei dem Treffen "stinksauer" auf Grasser gewesen, weil er durch ihn mit Meischberger in Berührung kam und so in das Ermittlungsverfahren einbezogen wurde. Trotzdem wurde – zur Verwunderung der Richterin – über weitere Geschäftsoptionen geplaudert.

Verwundert war Richterin Hohenecker auch über die unterschiedlichen Aussagen Wickis über Compliancerichtlinien. So erklärte dieser am Vormittag: "Wenn ich Geld entgegennehme, muss ich eine Sorgfaltsprüfung machen." Außerdem beschwerte er sich darüber, dass die Raiffeisenlandesbank Liechtenstein Complianceregeln bei Einzahlungen auf das Mandarin-Konto verletzt habe. Wenig später berichtete der Vermögensberater hingegen, wie er im Empfangsbereich des Zürcher Flughafens größere Bargeldbeträge von drei ihm unbekannten Mittelsmännern russischer Geschäftsleute entgegennahm. Insgesamt erhielt er auf diesem Wege knapp 910.000 Euro in "großen Noten". Nachgezählt habe er jedenfalls nicht vor Ort, sondern erst im Nachhinein in der Bank.

Am Nachmittag übernahmen die Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart das Mikrofon. Zu Grasser hatte der Vermögensverwalter kein Vertrauensverhältnis gehabt, zu dessen Ehefrau schon. (lauf, 28.9.2018)