Elon Musk hat einen ordentlichen Hieb, oder er will mit deplatzierten Sprüchen (oder Tweets) Aufmerksamkeit erregen. Oder beides. Mal kifft er vor laufender Kamera, mal bezeichnet er einen Taucher, der bei der Rettung eines thailändischen Fußballteams mitgeholfen hat, als Pädophilen, mal verkündet er einen dubiosen Plan zum Rückzug des E-Auto-Herstellers Tesla von der Börse. Was bedenklich stimmt: Die Eskapaden des Tech-Milliardärs haben sich in den letzten Monaten massiv gehäuft.

Das mag man als exzentrisches Gehabe des findigen Unternehmers abtun – Genie und Wahnsinn liegen ja oft nah beieinander. Doch bei Verstößen gegen Börsenregeln darf es kein Pardon geben. Daher ist die anfangs geharnischte Vorgangsweise der Aufsichtsbehörde SEC gegen Musk und Tesla nach der haltlosen Ankündigung eines Delistings nur zu begrüßen. Dass Musk nun mit einer Geldstrafe und dem Rückzug als Chairman recht glimpflich davonkommt, sollte nicht als Schwäche der SEC interpretiert werden. Weder der E-Auto-Konzern noch dessen Anleger hätten etwas davon, wenn Musk gänzlich den Hut nehmen müsste. Und mit einem unabhängigen Verwaltungsratschef als Strategie- und Kontrollinstanz an der Seite sollten börsenrelevante Tweets Geschichte sein.

Musk kann kiffen, so viel er will. Doch bei Kursmanipulation darf nicht gewartet werden, bis Gras über die Sache gewachsen ist. (Andreas Schnauder, 30.9.2018)