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Face ID soll eigentlich vor dem Zugriff Dritter schützen. Gegen Behörden bringt dies aber wenig.

Foto: THOMAS PETER / REUTERS

Seit Jahren schwelt nun schon ein Streit zwischen – vor allem – US-amerikanischen Ermittlungsbehörden und Smartphone-Herstellern wie Apple. Der Grund: Die Verschlüsselung dieser Geräte erschwert es der Polizei massiv auf die darauf enthaltenen Daten zuzugreifen – im Extremfall werden sie ganz ausgesperrt. Ob das schlussendlich auch wirklich eine relevante Hürde darstellt, hängt allerdings davon ab, welche Form der Bildschirmsperre man gewählt hat.

Face Unlock

Die US-Bundespolizei FBI hat bereits im August einen Verdächtigen dazu gezwungen sein iPhone mittels Gesichtserkennung zu entsperren, berichtet Fortune. Es ist der erste dokumentierte Fall, bei dem der Unlock via Face ID erzwungen wurden.

In dem konkreten Fall ging es um Kinderpornografie, dem Betroffenen wurde der Besitz einschlägiger Materialien vorgeworfen. Durch den Unlock sollen denn auch einschlägige Konversation sichergestellt worden sein. Eine vollständige Durchsuchung wurde hingegen nicht durchgeführt, da den ermittelten Beamten einen Fehler unterlief: Ihnen war offenbar nicht bewusst, dass das iPhone nach einer gewissen Zeit die Eingabe des Passcodes erzwingt, womit der Face Unlock zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr funktioniert.

Entsperrung

Damit war aber noch nicht das Ende der Ermittlungen erreicht, laut dem Anwalt des Beschuldigten, besitze das FBI nämlich Geräte mit denen man auch auf die Daten versperrter iPhones zugreifen kann. Details werden hier zwar nicht genannt, es ist aber naheliegend, dass es sich dabei um Devices von Cellebrite oder Grayshift handelt. Immerhin werben beide Unternehmen exakt mit diesen Möglichkeiten.

Biometrie schützt nicht

Rechtlich gesehen ist das Vorgehen des FBI übrigens gedeckt. Biometrische Methoden der Authentifizierung genießen keinerlei speziellen Schutz. So gehört es seit Jahren zur fixen Praxis von Behörden, den Fingerabdruck von Verdächtigen zum Entsperren zu erzwingen. Zum Teil werden solche Methoden auch bei Toten angewandt, da diese das Gerät nicht mehr selbst entsperren können. (red, 1.10.2018)