Brigitte Bierlein ist seit Februar Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs. Sie ist die erste Frau in dieser Position.

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Wien – Vor der Gefährdung demokratischer Errungenschaften hat die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Brigitte Bierlein, am Montag gewarnt. Die Verfassung biete zwar die Basis für eine gefestigte Demokratie. Dennoch "müssen wir wachsam bleiben und alles daransetzen, diese letztlich doch auch fragile Grundlage unseres Zusammenlebens sorgsam zu schützen", sagte sie anlässlich des Verfassungstags.

"Um unsere demokratischen Errungenschaften zu wahren, bedarf es eines feinen Sensoriums für alles, was sie gefährden könnte", erklärte Bierlein in ihrer Rede. "Gerade eine Zeit, wie sie nicht nur die EU mit dem Rückbau von Demokratie und Rechtsstaat in einzelnen Mitgliedsstaaten eben erlebt, zeigt, dass die parlamentarisch-demokratische Gesellschaftsordnung nicht selbstverständlich ist, sondern immer wieder von Neuem verteidigt werden muss."

"Entschieden gegensteuern"

Es gelte, entschieden gegenzusteuern, wenn demokratische Einrichtungen und rechtsstaatliche Überzeugungen infrage gestellt würden, betonte Bierlein. Legitime politische Anliegen auf der einen Seite und Entwicklungen in Richtung einer Gefährdung demokratischer Institutionen andererseits seien strikt zu trennen.

Die Festrede zum Verfassungstag hielt Altbundespräsident Heinz Fischer. Er gab einen Abriss der österreichischen Verfassungsgeschichte und lobte die Bundesverfassung für ihre Festigkeit und gleichzeitige Offenheit für eine sinnvolle Weiterentwicklung.

Geburtstag der Bundesverfassung

Nicht anwesend war Bundespräsident Alexander Van der Bellen, bedingt durch den offiziellen Besuch des belgischen Königspaares. Er schickte Grußworte, in denen er sich bezüglich einer Gesamtänderung der Bundesverfassung durch Staatsverträge für eine Vorabprüfung durch den Verfassungsgerichtshof aussprach.

Beim Verfassungstag wird alljährlich der "Geburtstag" der österreichischen Bundesverfassung begangen. Sie wurde am 1. Oktober 1920 von der Konstituierenden Nationalversammlung beschlossen. (APA, red, 1.10.2018)