Der Untersuchungsausschuss zum BVT-Skandal beschäftigt seit Anfang September das Parlament. Ein Beschluss des Obberlandesgericht Linz lässt nun die Begründung für die Razzia in neuem Licht erscheinen.

Foto: Matthias Cremer

Wien/Linz – In der Causa BVT sorgt ein in Auszügen publik gewordener Beschluss des Oberlandesgerichts Linz für Aufsehen. Wie die "Tiroler Tageszeitung" am Montag berichtet, lehnte dieses im Dezember 2017 einen Antrag des Wiener Rechtsanwalts Gabriel Lansky ab, seine beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gespeicherten Daten löschen zu lassen. Dass diese beim BVT vorhanden und nicht gelöscht worden waren, war drei Monate später, im Februar 2018, mit eine Begründung für die umstrittene Razzia gewesen. Diese wiederum beschäftigt bekanntlich mittlerweile einen Untersuchungsausschuss des Parlaments.

Allerdings berichtet die "Tiroler Tageszeitung" auch, dass der Beschluss zur Löschung nicht automatisch die Begründung für die Durchsuchungen nichtig mache. Die "TT" zitiert den Generalsekretär im Justizministerium, Christian Pilnacek, mit den Worten, dass die Löschung der Daten zwar abgelehnt worden, ihre weitere Nutzung aber untersagt worden sei. Auch das sei dem BVT aber vorgeworfen worden: Mitarbeiter sollen die Daten nicht nur kopiert, sondern auch weiterverwendet haben. (red, 1.10.2018)