Durch Digitalisierung kommt es im Vermessungswesen bei der Einreichung von Dokumenten zu einer Kostenersparnis von 30 Prozent. Dies und die Vereinfachung der Verwaltung in diesem Bereich sei eine Folge der seit 1. Oktober geltenden neuen Vermessungs- und Vermessungsgebührenordnung, teilte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Dienstag mit.

Unstrukturiertes PDF

Bisher wurden Anträge und Urkunden – etwa für die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken – als unstrukturiertes PDF eingereicht und in den Vermessungsämtern des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) erfasst und kontrolliert und danach zur eventuellen Verbesserung nochmals an den Einbringenden zurückgestellt.

"Die Einreichung von 'Strukturierten Dokumenten' in Grundstücksverfahren ermöglicht die automatische Datenübernahme und Datenprüfung, die zuvor manuell erledigt werden musste", so Schramböck in einer Presseaussendung. Diese Form der Einreichung sei um 30 Prozent billiger als die bisherige Form. (APA, 2.10. 2018)