Staatsanwältin Ursula Schmudermayer (ganz links) begab sich am Dienstag vor den parlamentarischen Untersuchungsausschuss

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Es war alles normal – und doch einmalig: So stellte Ursula Schmudermayer, die fallführende Staatsanwältin bei den Ermittlungen gegen das BVT, im Grunde ihr Erleben der Causa dar. Obwohl die Staatsanwältin in der BVT-Affäre eine zentrale Rolle spielt, hatte sie sich bislang nicht öffentlich zu Wort gemeldet. Der Akt ist Verschlusssache, die Kommunikation zur Causa übernahm rasch das Justizministerium. Am Dienstag stellte Schmudermayer dann erstmals ihre Sicht auf die Ereignisse dar – und rasch wurde klar, dass die Oberstaats anwältin sowohl ihr Vorgehen als auch die Umstände als unproblematisch darstellen wird.

Für Schmudermayer begann die Causa bereits zehn Monate vor der berüchtigten Razzia im BVT. Im April des Vorjahres hatte sie Kenntnis von anonymen Anzeigen erlangt, in denen Vorwürfe gegen hochrangige Mitarbeiter in Ver fassungsschutz und Innenministerium geäußert werden. Derartige Konvolute gebe es zwar immer wieder, aber in diesem Fall wurde die Anzeige mit einigem "Insiderwissen" verfasst. Deshalb begann Schmudermayer, allein zu ermitteln Geheimhaltung hatte für sie oberste Priorität: Der Akt wird zur Verschlusssache, Zeugenladungen erfolgen vorerst keine.

Erst im Jänner dieses Jahres kommt Bewegung in die Sache, als der Wiener Anwalt Gabriel Lansky der Staatsanwältin ankündigte, dass Peter Goldgruber, Generalsekretär im Innenministerium, vorbeikommen möchte. "Eine eigenartige Kombination", sagte Schmudermayer auf Nach frage. Bei dem Treffen legte Goldgruber dann erneut das Konvolut, das Schmudermayer bereits länger bearbeitet, auf den Tisch. Mitte Februar vermittelte das Kabinett Kickl dann die ersten Zeugen an die Staatsanwältin, drei davon wurden vom Kabinettsmitarbeiter Udo Lett zur WKStA begleitet. Stutzig machte das Schmudermayer nicht. Dass Goldgruber als Anzeiger auftrete und Zeugen vermittle, vergleicht Schmudermayer etwa mit einem Firmenvorstand, der bei der Aufklärung von Straftaten in seinem Unternehmen hilft.

"Noch nie erlebt"

Das ärgert wiederum den sozialdemokratischen Fraktionsführer Jan Krainer: Wie oft habe ihr in ihren 14 Jahren als Staatsanwältin zuvor ein Kabinettsmitarbeiter Zeugen vermittelt? Wie oft einer bei der Einvernahme der Zeugen dabei gewesen? Nie, antwortet Schmudermayer. Sie beharrt darauf, die "Herrin des Verfahrens"gewesen zu sein, die in Rücksprache mit ihren Vorgesetzten bei der Staatsanwaltschaft ohne Druck von außen Entscheidungen treffen konnte. Das bestätigte ihr Gruppenleiter Wolfgang Handler, der als dritter Zeuge des Tages geladen war. Gleichzeitig räumte Handler ein, keine Erklärung dafür zu haben, warum weit mehr Daten als von der Anordnung umfasst sichergestellt wurden.

Während Handler eine Manipulation der Staatsanwaltschaft "nicht ausschließen" könne, dementierte Schmudermayer einen Ermittlungsdruck, obwohl sie sich in ihren eigenen Aufzeichnungen skeptisch gegenüber dem Innenministerium gegeben hatte. Dass das Oberlandesgericht Wien die Razzien für unzulässig erklärt und auf Amtshilfe verwiesen hat, nimmt Schmudermayer zur Kenntnis. Aber: "Welcher Dieb versteckt den Ferrari, den er gerade gestohlen hat, in der Garage seines Opfers?", fragt Schmudermayer auch mit Blick darauf, dass BVT-Chef Gridling als Beschuldigter geführt wird.

Außerdem beharrt sie darauf, dass Daten aus der Ferne gelöscht werden können. Man merkt Schmudermayer an, dass sie froh ist, nach so langer Zeit endlich ihre Sicht der Dinge darstellen zu können – vermutlich nicht zum letzten Mal: Da die Fragezeit ausgeschöpft wurde, aber vieles offen sei, kündigten Abgeordnete an, Schmudermayer erneut laden zu wollen.

Journalrichter versteht Aufhebung der Razzia "bis heute nicht"

Am frühen Nachmittag erschien dann mit Ulrich Nachtlberger jener Journalrichter, der die Hausdurchsuchungen beim Verfassungsschutz bewilligt hatte. Er lieferte sich teils Wortgefechte mit den Abgeordneten, immer wieder musste die Sitzung aus Geschäftsordnungsgründen unterbrochen werden. Gegen Nachtlberger laufen Ermittlungen, weshalb er sich oft der Aus sage entschlagen wollte.

Er habe am Vorabend der Razzia ein rund 15 Minuten langes Gespräch mit der Staatsanwältin geführt und dann die Anordnung bewilligt. Bereits am Nachmittag war er vom Präsidenten des Wiener Landesgerichts "vorgewarnt" worden, dass am Abend während seines Journaldiensts eine heikles Ansuchen kommen werde. Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien, das die Razzien für unzulässig erklärte, versteht Nachtlberger "bis heute nicht". (Fabian Schmid, Maria Sterkl, 2.10.2018)