Wien – Fiat hat in Österreich gegen gesetzliche Informationspflichten verstoßen. Der italienische Autohersteller schilderte in einem Werbespot die Gesamtkosten eines Leasingvertrages nicht klar genug aus. Der Oberlandesgericht Wien bestätigte den Verstoß gegen das Verbraucherkreditgesetz. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Diese gesetzliche Schutzvorschrift soll verhindern, dass die Aufmerksamkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher auf die niedrige Leasingrate gelenkt wird, ohne dass sie ausreichend über die tatsächlichen Gesamtkosten informiert werden", informierte Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Der VKI war im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Werbung vorgegangen. Der 30-sekündige TV-Spot mit Schauspieler Adrien Brody wurde allein im Juli 2017 mehr als 1.400 Mal gesendet. Darin wurde rund 4 Sekunden lang mit einer Leasingrate in Höhe von 65 Euro im Monat geworben. Die vom Gesetz geforderten zusätzlichen Informationen waren nicht einmal halb so groß und nur halb so lange wie die Leasingrate selbst angezeigt. (APA, 3.10.2018)