Denken Sie kurz nach. Denken Sie an vier Frauen, die sie gut kennen. Statistisch gesehen haben drei von ihnen in ihrem Leben sexuelle Belästigung erlebt. Mindestens eine hat bereits sexuelle Gewalt erfahren. Das zeigt eine vom Familienministerium unterstützte Studie aus dem Jahr 2011. Europaweit sind die Zahlen ähnlich erschreckend: Jede dritte Frau hat als Erwachsene körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren, wie aus einer EU-weiten Studie aus dem Jahr 2014 hervorgeht, bei der 42.000 Frauen befragt wurden.

Die vor einem Jahr ins Rollen gekommene #MeToo-Debatte machte die Dimensionen durch die von zahlreichen Opfern geteilten Übergriffe noch einmal deutlich. Sie zeigte aber auch, wie selten strafrechtliche Konsequenzen für die Täter sind. Immer wiederkehrende Mythen, etwa über die Anzahl von Falschbeschuldigungen, dominieren dafür oft die Diskussion.

Aus der Statistik geht hervor, dass die Täter in den meisten Fällen Männer sind: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, worunter etwa Vergewaltigung und sexueller Missbrauch zählen, verübten in Österreich im vergangenen Jahr 1.169 Männer und 20 Frauen – Männer also fast 60-mal häufiger als Frauen. Die Opfer sind zugleich überwiegend Frauen: Von sexueller Belästigung und sexueller Gewalt berichteten der Studie aus dem Jahr 2011 zufolge Frauen etwa dreimal häufiger als Männer. Aus der Studie geht auch hervor, dass Opfer und Täter sich in den meisten Fällen kennen: Von den betroffenen Frauen gaben weniger als 20 Prozent an, von einer ihnen unbekannten Person angegriffen worden zu sein.

Sehr häufig finden sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz statt, die Beschwerden darüber bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft sind zuletzt gestiegen. Die Täter sind meist Vorgesetzte, oft aber auch Kollegen und manchmal – etwa in der Gastronomie – auch Kunden. Besonders stark gefährdet: Einerseits junge oder erst seit kurzem im Betrieb Beschäftigte, andererseits Personen, die auf den untersten Hierarchieebenen oder in prekären Verhältnissen beschäftigt sind. Die Angst vor Jobverlust ist hier besonders groß, die Täter wiegen sich daher in Sicherheit, dass sich das Opfer aus Angst vor negativen Konsequenzen schon nicht wehren wird.

Angst vor Sanktionen

Eine Studie des Instituts für Konfliktforschung hat mit jungen Frauen und Männern über ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz gesprochen. Ein Ergebnis: Junge Frauen, die im Job sexuelle Übergriffe erleben, sprechen das meistens nicht an – und wenn, dann nur im Freundes- oder Familienkreis, nicht aber im Betrieb. Es ist daher von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Oft steckt die Angst, als zickig dargestellt zu werden, oder auch das in der Öffentlichkeit immer wieder vermittelte Bild, wonach Frauen selbst Schuld am Übergriff seien, hinter dem Schweigen der Opfer.

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Nur wenige Opfer sexueller Übergriffe wagen sich mit Anschuldigungen an die Öffentlichkeit. Demonstrantinnen in den USA fordern angesichts der Debatte um US-Höchstrichterkandidat Kavanaugh, dass Frauen geglaubt wird.
Foto: APA/AFP/GETTY IMAGES/SPENCER PLATT

Auch die Angst vor Sanktionen verhindert oft, dass Übergriffe ans Licht kommen. Diese ist oft berechtigt: Laut der Erhebung mussten Täter, die ihre Kolleginnen sexuell belästigten, keine beruflichen Folgen befürchten, die Opfer hingegen schon. Manche Betroffene wurden versetzt oder gekündigt. Andere, die trotz Beschwerden weiter durch denselben Täter belästigt wurden oder die sich aus Scham gar nicht über die Übergriffe zu sprechen trauten, hatten mit gesundheitlichen Folgen wie Depressionen zu kämpfen.

Verschärfung von Paragraf 218

Seit 2016 haben Opfer mehr Möglichkeiten, sich gegen sexuelle Belästigung rechtlich zu wehren: Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs bestraft seither auch unerwünschte Berührungen am Po und am Oberschenkel – davor war nur das Grapschen auf die Brust oder den Schambereich mit Strafe bedroht. Nach der Gesetzesverschärfung stiegen die Anzeigen wegen sexueller Belästigung stark an und halten seither bei durchschnittlich 1.600 Fällen pro Jahr.

Sehr wenige Fälle münden in eine Verurteilung. Bei 1.648 Verfahren, die 2017 anhängig waren, gab es nur in 173 Fällen Verurteilungen. Staatsanwaltschaft und Gericht müssen klären, ob der Täter einen Vorsatz hatte, das Opfer zu belästigen. Dieser Beweis sei oft schwierig, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien – zumal die Täter nur äußerst selten geständig sind. Gibt es Zeugen oder Videobeweise, ist eine Verurteilung wahrscheinlicher. Eine Gefängnisstrafe – bis zu sechs Monate kann das Gericht verhängen – droht in der Regel nur, wenn der Täter einschlägig vorbestraft ist. Meist werden bedingte Haftstrafen oder Geldstrafen verhängt.

Nach der Kölner Silvesternacht war sexuelle Belästigung durch Gruppen junger Männer mit Migrationshintergrund ein großes Thema. Österreichs Gesetzgeber reagierte mit einem Anlassgesetz: Der Paragraf zu sexueller Belästigung wurde um zwei Unterpunkte ergänzt, die genau auf solche verabredeten Übergriffe abzielen. Angezeigt werden solche Delikte fast nie, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Wien. Ein Jurist bezeichnet die beiden neuen Bestimmungen sogar als "totes Recht".

Mythos Falschbeschuldigungen

Immer wieder heißt es, Vorwürfe sexueller Übergriffe seien großteils erfunden, den Betroffenen gehe es darum, den mutmaßlichen Täter öffentlich bloßzustellen oder seinen Ruf zu zerstören. So hartnäckig dieses Vorurteil ist, empirisch bestätigen lässt es sich nicht.

Eine europaweite Studie zum Thema Vergewaltigung kam 2009 zum Schluss, dass in Österreich vier Prozent der Anschuldigungen absichtlich falsch sind. Innerhalb der elf untersuchten Länder, in denen jeweils 100 Vergewaltigungsfälle analysiert wurden, lag der Wert demnach zwischen einem und neun Prozent. Eine britische Untersuchung aus dem Jahr 2005, die sich auf 2.643 Vergewaltigungsfälle zwischen 2000 und 2002 bezieht, verortet die Anzahl ähnlich zwischen 2,5 bis 8,2 Prozent. Eine US-Studie, die sich auf differenzierte Polizeiangaben aus dem Jahr 2008 stützt, kommt auf 6,8 Prozent.

Weniger als ein Prozent

In der österreichischen Kriminalstatistik scheinen Falschbeschuldigungen nach Vergewaltigungsvorwürfen nicht auf. Verleumdung und falsche Beweisaussage werden lediglich als Delikt erfasst, nicht aber der Grund, warum angezeigt wurde. Aus Großbritannien gibt es dazu Zahlen der Strafverfolgungsbehörde für England und Wales aus dem Jahr 2013: Demnach kam es 2011 und 2012 zu 5.651 Strafverfolgungen wegen Vergewaltigung und im selben Zeitraum zu 35 Strafverfolgungen wegen Falschbeschuldigungung in Zusammenhang mit einer Vergewaltigung – so kommt man auf weniger als ein Prozent falscher Vorwürfe.

In der öffentlichen Debatte wird allerdings ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens oft bereits als Indiz dafür gesehen, dass das Opfer die Unwahrheit gesagt hat. Das ist aber nicht der Fall: Das Gericht hat nicht darüber zu urteilen, was tatsächlich vorgefallen ist, sondern nur darüber, was bewiesen werden kann. Es ist aber typisch für Sexualstrafverfahren, dass es gar keine Sachbeweise gibt: "Die Täter achten ja darauf, dass es niemand mitbekommt", sagt Katharina Beclin, Professorin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Den Gerichten bleibt deshalb oft gar nichts anderes übrig, als freizusprechen.

Kritik übt Beclin am Umgang der Staatsanwaltschaften mit mutmaßlichen Opfern. Zu oft komme es vor, dass diese "eine Stunde lang von der Polizei befragt werden, und ein paar Wochen später bekommen sie einen Brief, in dem nur steht, dass ihr Verfahren eingestellt wurde". Die Staatsanwälte legen den Fall also ad acta, ohne selbst mit dem mutmaßlichen Opfer gesprochen zu haben. "Gerade bei Sexualdelikten wäre es wichtig, dass sich die Staatsanwälte selbst ein Bild machen", fordert Beclin. Denn ein Polizeiprotokoll sei immer nur eine knappe Zusammenfassung des Erzählten – "da fehlt jede Mimik, jeder Originalwortlaut".

"Schwer, unangenehm und schmerzhaft"

Zugleich sollte man sich die Frage stellen, was Frauen tatsächlich davon haben, wenn sie jemanden falsch beschuldigen. "Diese Fantasie von Rache oder zu Geld zu kommen erfüllt sich überhaupt nicht", sagt Ursula Kussyk vom Verein Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen. Sie verweist auf die zahlreichen Fälle, in denen es erst gar nicht zur Anklage kommt, von Verurteilungen ganz zu schweigen (siehe Grafik). Schadenersatz- und Schmerzengeldzusprüche seien äußerst selten und bewegten sich im Minimalbereich. Zudem handle es sich um ein intimes, mit Scham besetztes Thema, das fremden Leuten geschildert werden müsse. Was auf die Betroffenen zukomme, sei "schwer, unangenehm und schmerzhaft".

Ist der mutmaßliche Täter eine Person, die in der Öffentlichkeit steht, gehen die Opfer ein besonders hohes Risiko ein. Sie haben nicht nur zu befürchten, dass man sie der Lüge bezichtigt, sondern sind auch oft mit Hass und Verleumdung durch die Unterstützer des mutmaßlichen Täters konfrontiert, wie der Fall von US-Höchstrichterkandidat Brett Kavanaugh zeigt: Selbst die glaubhaften Schilderungen seines mutmaßlichen Opfers Christine Blasey Ford konnten nichts daran ändern, dass Parteifreunde ihm weiterhin die Stange hielten. Bei Blasey Ford stand nicht nur der Ruf auf dem Spiel, sie und ihre Familie sahen und sehen sich mit Hassbriefen und Morddrohungen konfrontiert und mussten aus Sicherheitsgründen den Wohnsitz mehrmals ändern.

Die Anhörung von Christine Blasey Ford vor dem Justizausschuss des US-Senats in voller Länge.
CNN

Im Fall Kavanaugh wurden – wie in vielen anderen Fällen – Spekulationen über politische Motive verbreitet: Womöglich wurde das mutmaßliche Opfer dafür bezahlt? Ein Beispiel aus dem US-Wahlkampf zeigt, dass viele offenbar auch nicht für einen Haufen Geld falsche Vorwürfe erheben: Demokratische Großspender boten 700.000 US-Dollar für "Sicherheit" und "mögliche Wohnortwechsel" für mutmaßliche Opfer sexueller Übergriffe durch Donald Trump – überspitzt formuliert könnte man von Geld für Vergewaltigungsvorwürfe gegen den republikanischen Kandidaten sprechen. Eine Frau, die zwei Millionen verlangte, meldete sich, entschied sich aber schlussendlich dagegen, an die Öffentlichkeit zu gehen.

Wiederkehrendes Muster

Zugleich muss festgehalten werden, dass es natürlich auch Fälle von Falschbeschuldigungen gibt. Sie folgen aber US-Studien zufolge meist einem eingegrenzten Muster: Meist erstattete nicht das mutmaßliche Opfer selbst, sondern eine andere Person Anzeige – etwa die Eltern eines Mädchens, das den Vorwurf erhoben hat, um etwa wegen zu langen Ausbleibens oder einer ungewollten Schwangerschaft nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Bei anderen Fällen falscher Anschuldigungen gab es oft eine Vorgeschichte bizarrer Erfindungen oder Verurteilungen für Betrugsvergehen. Oft würden auch schwere psychische Erkrankungen eine Rolle spielen, die Betroffenen hätten "eine Geschichte, Dinge durcheinanderzubringen, womöglich Persönlichkeitsstörungen", sagt Expertin Kussyk. "Da ist meistens sofort klar, dass das so nicht gewesen sein kann."

Christine Blasey Ford wurde immer wieder zum Vorwurf gemacht, dass sie so lange gewartet habe, bis sie Anschuldigungen erhob. Keine Seltenheit, sagt Kussyk. Die meisten Opfer melden sich nicht spät, sondern gar nicht: In Österreich zeigen nur 8,8 Prozent der Frauen, die eine Vergewaltigung erlebt haben, diese überhaupt an. Viele Klientinnen seien kurz nach dem Übergriff "innerlich aufgelöst, haben Angst, wissen nicht, was genau mit ihnen passiert ist", erklärt Kussyk. Es dauere, bis das Erlebte realisiert und verarbeitet werde.

Was später dann die genaue Motivation war, an die Öffentlichkeit zu gehen, sei immer unterschiedlich, sagt Kussyk. Auslöser könnte etwa ein aktuelles Ereignis sein oder ein Ort, den man besucht, der das Erlebte wieder hervorhole. Auch Medienberichte könnten als Trigger fungieren, sagt Kussyk. "Oder eben Erzählungen Betroffener im Rahmen von #MeToo." (Noura Maan, Maria Sterkl, Grafiken: Daniela Yeoh, 5.10.2018)