Dieses futuristische Auto, das sich der französische Präsident Macron hier genauer ansieht, wird wohl erst nach 2020 zugelassen werden – und somit mit dem WLTP/WLTC-Prüfverfahren geprüft werden.

Wien – Die Umstellung der Autozulassung vom Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) auf das dem realen Fahrbetrieb näheren WLTP/WLTC-Prüfverfahren ist seit Jahren angekündigt. Notwendige Änderungen kommen in Österreich dennoch erst nach Inkrafttreten des WLTP-Prozederes in die Gänge. Heute, Donnerstag, wird den Umweltausschuss die Personenkraftwagen-Verbaucherinformationsverordnung beschäftigen.

Kennzeichnung von Tankstellen und Zapfsäulen werden harmonisiert

Das ist eine Verordnung, mit der die Verordnung über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing neuer Personenkraftwagen reformiert und an EU-Direktiven angepasst wird. Sie soll sicherstellen, dass die Kennzeichnung von Tankstellen und Zapfsäulen harmonisiert wird – insbesondere hinsichtlich alternativer Kraftstoffe wie Flüssiggas oder Biokraftstoffe, sagt der Sektionschef im Umweltministerium, Jürgen Schneider.

Ab Jänner 2020

Was sich hinter dem Wortungetüm noch verbirgt: die neue Berechnung der Normverbrauchsabgabe (Nova), die sich aus den höheren Verbrauchswerten gemäß WLTP-Fahrzyklus ergibt. Sie kommt allerdings nicht bis 31. August 2019, wie von der EU gewünscht, sondern erst mit Jänner 2020. Da soll auch die Nova neu berechnet sein. Bis dahin werde auf NEFZ rückgerechnet. Den Konsumenten blieben so vier Monate Doppelpickerl erspart. (ung, 4.10.2018)