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Die Beteiligung von Umweltschutzorganisationen bei Großprojekten könnte künftig eingeschränkt werden.

Foto: Reuters / TORU HANAI

Wien – Mit einem sprichwörtlich in letzter Minute eingebrachten Abänderungsantrag will Türkis-Blau offenbar die Hürden für Umweltschützer bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) drastisch erhöhen. Der Antrag, der am Donnerstag den Umweltausschuss des Nationalrats passierte, sieht vor, dass sich künftig nur mehr Vereine mit mehr als hundert Mitgliedern an UVP-Prüfungsverfahren einklinken können.

Ein Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen. Sogar Namen und Adressen der Mitglieder müssen der Behörde, also dem Umweltministerium, gemeldet werden, erschließt sich aus dem von den Umweltsprechern Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) und Walter Rauch (FPÖ) eingebrachten Schriftstück. Falsche Angaben will man ahnden. Eine solche Regelung wäre in zweifacher Hinsicht verfassungsrechtlich bedenklich, sagt Verwaltungsrechtler Daniel Ennöckl. "Zum einen erscheint es fraglich, ob es sachlich gerechtfertigt ist, alleine auf die Anzahl der Mitglieder abzustellen.

Dass eine NGO über keine Mitglieder verfüge, sondern nur Spender habe, bedeute ja nicht, dass sie keine umweltpolitische Bedeutung hat, gibt der an der Universität Wien tätige Professor zu bedenken. "Dass derartige Vereinigungen grundsätzlich nicht anerkannt werden können, auch wenn sie nachweislich umweltpolitisch aktiv sind, ist meines Erachtens nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar."

Datenschutzverletzungen

"Höchst problematisch" nennen auch andere Rechtsexperten die geplante Verpflichtung für Vereine, ihre Mitglieder mit Namen und Adressen offenzulegen. Damit würden sie ja den Datenschutz verletzen und sich strafbar machen. Bei der UVP werden – vor allem für die Öffentlichkeit – relevante Projekte auf ihre Umweltverträglichkeit hin geprüft.

Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer veröffentlichte ein Foto angeblichen Antrags auf Twitter.

Von der Änderung wären nach Angaben mehrerer NGOs vor allem kleine Organisationen betroffen, die künftig von Umweltverfahren ausgeschlossen wären. Experten gehen davon aus, dass zehn bis zwanzig der 57 in Österreich anerkannten Umweltorganisationen weniger als die 100 Mitglieder haben. Bisher haben sich Umweltorganisationen rund drei bis vier mal pro Jahr an Verfahren beteiligt. Das Umweltministerium wollte das Motiv für eine Offenlegung von Adressen nicht kommentieren.

Umweltvereine schossen erwartungsgemäß scharfe Kritik gegen die türkis-blauen Pläne: Der Umweltdachverband bezeichnete den Abänderungsantrag als "klaren Anschlag auf eine freie NGO-Landschaft in Österreich". Die Veröffentlichung von Mitgliedsdaten seien zudem ein "europarechtswidriger Affront".

Klimaschutzorganisationen ausschließen

Der WWF sieht "Schikanen, um den Umweltschutz auszuhebeln", Greenpeace sieht sich von Ausschluss bedroht: "Schwarz-Blau versucht Klimaschutzorganisationen auszuschließen", sagte Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer zum STANDARD. Bei dem Abänderungsantrag handle es sich um einen "Vorstoß durch die Hintertür". Dieser wurde erst kurz vor dem Umweltausschuss eingebracht, NGOs hätten keine Möglichkeit gehabt, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Mit der Mitgliedermindestzahl wolle die Regierung zusätzliche Hürden für NGOs einbauen, kritisierte Hammer.

Dabei sei bereits jetzt der Aufwand erheblich gestiegen: Neuerdings müssen sich Umweltvereine alle drei Jahre neu anmelden: "Ein erheblicher bürokratischer Aufwand", so Hammer.

Greenpeace denkt jedenfalls nicht daran, die Daten seiner Mitglieder offenzulegen: "Aus unserer Sicht ist das datenschutzwidrig." Die NGO ortet in der Maßnahme einen "einzigen Einschüchterungsversuch", ähnliche Beispiele kannte man in der Vergangenheit nur von Kollegen aus Ungarn.

Dünnes Eis

Tatsächlich dürfte sich die Regierung auf dünnem Eis bewegen, wie dem STANDARD mehrfach bestätigt wird: "Rechtlich ist eine derartige Einschränkung nicht möglich", sagte Thomas Alge, Geschäftsführer des Ökobüros mit Verweis auf die Aarhus-Konvention, die den Zugang der Öffentlichkeit zu Entscheidungsverfahren im Umweltbereich vorsieht. Alge merkte an, dass die Republik in der Umsetzung der Konvention bereits jetzt europaweit "Schlusslicht" sei. Die Veröffentlichung von Namen und Adressen der Mitglieder "verstößt klar gegen Datenschutzrecht". (Nora Laufer, Luise Ungerboeck, 4.10.2018)